Schwitzen statt sitzen würde im Jahr 30 Millionen Euro sparen

(Symbolbild)
Bei Verwaltungsstrafen wird erfolgreiches Modell nicht eingesetzt.

Rund 7500 Personen sitzen pro Jahr eine Verwaltungsstrafe ab. Sie halten sich als Gastwirt prinzipiell nicht an die Sperrstunde, sie sammeln Strafen wegen Schnellfahrens, sie stören regelmäßig die Nachtruhe ihrer Nachbarn. Demnächst sollen noch die Gaffer bei Rettungseinsätzen dazu kommen.

Weil die Geldstrafen nicht einbringlich sind, müssen diese Personen im Schnitt 15 Tage lang im Polizeiarrest dunsten. Das kostet für den Steuerzahler zwischen 200 und 300 Euro pro Kopf und Tag, also bis zu 4500 Euro für jeden der 7500 Fälle – insgesamt rund 30 Millionen Euro im Jahr.

Seit Mitte vergangenen Jahres liegt eine fertige Novelle zum Verwaltungsstrafrecht vor, die gemeinnützige Leistungen auch für Raser oder Falschparker vorsieht. Wer die oft angehäuften Strafen nicht zahlen kann, soll sie nicht mehr absitzen müssen, sondern durch Erdäpfelschälen im Pensionistenheim, Instandsetzung von Wanderwegen, Hilfsdienste für Rettungseinrichtungen abdienen können.

Im gerichtlichen Strafrecht gibt es das Modell bereits seit 1999 als Alternative. Staatsanwälte und Richter bieten Rechtsbrechern im Rahmen der Diversion an, ihre Schuld durch einen Dienst an der Gesellschaft auszugleichen, statt eine Vorstrafe (bedingte oder unbedingte Freiheits- oder Geldstrafe) aufgebrummt zu bekommen, die Erfolgsrate liegt bei 80 Prozent (siehe unten: Zahlen und Fakten).

Derzeit gibt es 600 Einrichtungen wie Vereine, Magistrate oder Gemeinden, bei denen gemeinnützige Leistungen erbracht werden können. Das bietet einen sozialpädagogischen Effekt und ist neben dem Berufs- und Familienleben des Bestraften organisierbar, während ihn die Ersatzfreiheitsstrafe aus dem Alltag reißt. Der Bewährungshilfe-Verein Neustart weist die Klienten zu und betreut sie während ihres Einsatzes.

Neustart-Sprecher Andreas Zembaty kann sich auch vorstellen, Schnellfahrer bei der Schulwegsicherung einzusetzen, das würde dem Raser eine neue Sichtweise vermitteln.

Auch Finanzstrafen

Seit 2008 können in der Strafjustiz auch nicht einbringliche Geldstrafen durch gemeinnützige Leistungen abgegolten werden, seit 2014 sogar Finanzstrafen. Nur bei Verwaltungsstrafen geht das nach wie vor nicht. Dabei wäre es jetzt höchste Zeit.

Denn ab 25. Mai gilt die Datenschutz-Grundverordnung, nach der die Datenschutzbehörde Geldstrafen in Millionenhöhe verhängen kann. Davon sind zum Beispiel Verantwortliche in einem Betrieb betroffen, die die Daten der Mitarbeiter sammeln und verarbeiten, aber nicht rechtzeitig wieder löschen. Viele dieser neuen Strafen könnten wegen ihrer Höhe uneinbringlich sein und Ersatzhaftstrafen nach sich ziehen.

Der Chefjurist von Neustart, Georg Mikusch, drängt zur raschen Umsetzung der Reform. Und er schlägt vor, bei dieser Gelegenheit die differenzierten Sanktionsformen aus dem gerichtlichen Strafrecht auch im Verwaltungsstrafrecht zu verankern: In leichten bis mittelschweren Kriminalfällen können bedingte Strafen mit Probezeit verhängt werden, das gibt es bei Parkstrafen und ähnlichen derzeit nicht.

Während im Verwaltungsstrafrecht eine Freiheitsstrafe bis zum letzten Tag zu verbüßen ist, sieht die Strafjustiz Möglichkeiten einer vorzeitigen bedingten Entlassung vor.

Und während man als Raser oder Ruhestörer die (Ersatz-)Freiheitsstrafe nur im Polizeiarrest absitzen kann, gibt es im gerichtlichen Strafrecht auch den elektronisch überwachten Hausarrest mit Fußfessel als Alternative.

Aus dem Justizministerium ist zu hören, dass die Einführung der gemeinnützigen Leistungen im Verwaltungsstrafrecht im Regierungsprogramm vorgesehen ist. Wann das kommen soll, ist jedoch ungewiss.

Zahlen und Fakten

Erfolgsrate: 6578 Personen bekamen im Vorjahr das Angebot, statt einer Verurteilung oder Verbüßung der Ersatzarrest- bzw. Finanzstrafe gemeinnützige Leistungen zu erbringen. Das waren um 300 mehr als 2016. In 80 Prozent der Fälle konnten die Strafverfahren nach Erledigung der gemeinnützigen Leistung im Rahmen der Diversion ohne Verhängung einer Sanktion eingestellt werden.

Ersparte Hafttage: Durch das Modell der gemeinnützigen Leistungen anstelle von Verurteilungen oder Ersatzfreiheitsstrafen (inklusive Finanz) konnten 2017 insgesamt 57.824 Hafttage vermieden werden. Ein Tag Haft kann mit vier Stunden Einsatz für die Allgemeinheit abgedient werden.

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