Schwere gesundheitliche Folgen nach Faustschlag: 24-Jähriger verurteilt

(Symbolbild)
Das Opfer erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma und leidet noch immer an den Folgen. Urteil nicht rechtskräftig.

Wegen absichtlich schwerer Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen ist am Dienstag ein 24-jähriger Serbe am Landesgericht Klagenfurt schuldig gesprochen worden. Er hatte im Jahr 2015 einen Mann niedergeschlagen, der heute noch an den Folgen des Angriffs leidet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Tat hatte sich am 28. Mai 2015 am Heiligengeistplatz in Klagenfurt ereignet. Der 24-Jährige hatte dem Opfer einen wuchtigen Faustschlag versetzt, wodurch der Mann stürzte und mit dem Hinterkopf am Asphalt aufschlug. Er erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma mit Blutungen im Inneren des Hirnschädels sowie im Gehirn, eine Hinterhauptfraktur und einen Kieferbruch. Der 24-Jährige hatte zugegeben, dass er zugeschlagen hatte - er habe den Mann aber nicht absichtlich schwer verletzen wollen, beteuerte er vor Gericht.

"Angeklagter mit Boxsport vertraut"

Für Staatsanwältin Denise Ebner eine nicht nachvollziehbare Verantwortung: "Der Angeklagte ist mit dem Boxsport vertraut. Er hat Kraft, hat genau gewusst, wie stark sein Schlag ist - und jeder weiß, welche Folgen solch ein Schlag hat, wenn das Opfer auf einem Asphaltboden steht und zusammensackt." Für sie gebe es keinen Zweifel, dass das Opfer durch den Schlag schwerste Verletzungen erlitten hatte, wodurch die schweren Dauerfolgen entstanden sind.

Verteidiger Philipp Tschernitz beantragte hingegen einen Schuldspruch wegen schwerer Körperverletzung. Aus seiner Sicht war die - wesentlich strenger bestrafte - absichtlich schwere Körperverletzung nicht gegeben: "Es war nicht mit Sicherheit vorhersehbar, dass das Opfer so unglücklich fällt, dass es derart schwere Verletzungen davonträgt." Was die Dauerfolgen beim Opfer angeht, verwies er auf die unterschiedlichen Aussagen der Gutachter im Prozessverlauf: Es hatte verschiedene Ansichten darüber gegeben, inwieweit der Schlag beziehungsweise der jahrelange Drogenkonsum des Opfers für seinen heutigen Zustand verantwortlich sind.

Opfer könne kaum mehr reden

In seiner Urteilsbegründung folgte Richter Gernot Kugi, der dem Schöffensenat vorsaß, der Argumentation der Anklagebehörde: "Wenn man einen derart massiven Faustschlag setzt, dass sofort das Kiefer bricht, dann kommt es einem darauf an, jemanden schwer zu verletzen." Das Opfer könne heute kaum reden, nicht mehr arbeiten und könne sich auch nicht mehr konzentrieren: "Sie haben ein Leben zerstört." Zusätzlich zur Haft muss der 24-Jährige dem Opfer auch noch 15.000 Euro Teilschmerzensgeld bezahlen.

Gemeinsam mit seinem Bruder wurde der 24-Jährige auch noch wegen eines Einbruchs und anderer Diebstahlsdelikte verurteilt, der Bruder fasste 18 Monate Haft aus. Beide Männer sind vorbestraft.

Der 24-Jährige kündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, der zweite Beschuldigte erbat drei Tage Bedenkzeit. Staatsanwältin Ebner gab keine Erklärung ab.

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