Schulschwänzen kann für die Eltern teuer werden

Den Eltern von Schulschwänzern drohen Strafen
In der Steiermark stiegen die Geldbußen. In Kärnten saßen Eltern deshalb öfter im Gefängnis.

Schulschwänzen ist kein Kavaliersdelikt (mehr). Das spüren alljährlich Tausende Eltern: Sie mussten Geldstrafen zahlen, weil ihr schulpflichtiger Nachwuchs zu oft unerlaubt vom Unterricht fernblieb oder sie selbst nicht dafür sorgten, dass die Kinder zur Schule gingen.

Für die Steiermark liegen nach einer parlamentarischen Anfrage der FPÖ an die Bildungsministerin detaillierte Zahlen für die vergangenen vier Jahre vor. Demnach ist die Anzahl der verhängten Geldstrafen gehörig gewachsen: 62 gab es 2013, im Vorjahr waren es um 30 Strafzahlungen mehr immerhin eine Steigerung um 48 Prozent.

20 bis 400 Euro

Bis zu 440 Euro pro Fall wären möglich, doch diese Summe wurde bisher noch nie verhängt: Die höchste Geldstrafe lag 2016 bei 400 Euro, dies dafür aber häufig: Gleich 60 Eltern mussten diese Summe im Vorjahr begleichen. Die niedrigste Strafe betrug 20 Euro. Interessant ist auch die Auswertung in Bezug auf den Wohnort: Die meisten Schulschwänzer gab es alljährlich im Ballungsraum Graz und Graz-Umgebung.

Betroffenen von solchen Maßnahmen sind allerdings nur Eltern von Pflichtschülern. Rund 75.000 Kinder besuchten im vergangenen Schuljahr Volksschule, Neue Mittelschule, AHS-Unterstufe oder Polytechnikum. Bevor überhaupt Geldstrafen verhängt werden, versuchen Schulen und Landessschulrat andere Wege: Gespräche mit den Schülern etwa, um herauszufinden, ob Angst oder Mobbing hinter dem Fehlen stecke. Aber auch Gespräche mit den Eltern: Zuweilen komme es nämlich vor, dass sie ihre Kinder einfach aus der Schule nehmen wegen günstigerer Urlaube etwa.

Wien führt

Österreichweite Vergleichszahlen sind rar. Die jüngste Aufstellung stammt aus 2013, doch darin wird klar: Die meisten Probleme mit Schulschwänzern gibt es in Wien.

880 Strafen wurden 2013 in Wien verhängt, so viele wie nirgendwo sonst. Auf Platz zwei lag Salzburg (449), auf Platz drei Oberösterreich (399). Danach folgten Vorarlberg (182), Niederösterreich (150), Kärnten (119) und Tirol (119). Am bravsten schienen die Schüler eben noch in der Steiermark (62) und Burgenland (fünf Strafen).

Allerdings weigerten sich einige Eltern 2013 auch, zu zahlen. Das hieß dann ersatzweise Gefängnis: Das passierte drei Mal Wien, aber gleich 29-mal in Kärnten.

Seit 2013 gilt ein Maßnahmenbündel, um Schulschwänzen zu unterbinden. Bekannt ist das als "Fünf-Stufen-Plan". Wann das Stufen-System greift, ist im Schulpflichtgesetz genau geregelt: Fünf unentschuldigte Fehltage pro Semester, 30 unentschuldigte Fehlstunden pro Semester oder drei unentschuldigte Fehltage in Folge.

Stufe I bedeutet ein verpflichtendes Gespräch zwischen dem betroffenen Schüler, seinem Erziehungsberechtigten und dem Klassenvorstand.

Stufe II ist ein Nachfolge-Gespräch binnen vier Wochen: Zeigt das Reden kein Ergebnis, muss der Direktor den schulpsychologischen Dienst sowie den Schülerberater einbinden.

Stufe III und IV sind ähnlich: Sie bedeuten weitere, vertiefende Gespräche binnen vier Wochen (Stufe III) beziehungsweise zwei Wochen (Stufe IV). Dabei müssen Schüler und Eltern über die drohende Konsequenzen informiert werden.

Fruchtet das alles nichts, folgt Stufe V: Der Direktor kann die Jugendwohlfahrt informieren und innerhalb von vier Wochen überprüfen, ob die bisherigen Gespräche genützt haben. Danach folgt eine Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft oder beim Magistrat: Dort beginnt ein Verwaltungsstrafverfahren, das letztlich zu einer Geldstrafe führen kann.

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