Schuldsprüche für die BZÖ-Riege

Verurteilt: Stefan Petzner, Gerhard Dörfler, Uwe Scheuch und Harald Dobernig
Acht Monate bedingt für Dörfler, zehn für Petzner. Dieser spricht von einem "guten Tag für Österreich".

"Es ist ein schlechter Tag für Stefan Petzner, aber ein guter für Österreich. Dieses Urteil ist bahnbrechend und wird für politische Hygiene sorgen, denn die Vermischung von Parteiwerbung mit der Bewerbung öffentlicher Gebietskörperschaften erfährt gesetzliche Grenzen. Wahlkämpfe wie in Kärnten im Jahr 2009 oder in Wien im Herbst 2015 sind damit nicht mehr möglich."

Dieses Zitat wurde nach der Urteilsverkündung getätigt und stammt von Petzner selbst. Jenem BZÖ-Wahlkampfleiter von 2009, und Pressesprecher der Kärntner Landeshauptleute Jörg Haider sowie Gerhard Dörfler. Petzner sowie die BZÖ-Regierungsmannschaft, die 2009 als Wahlsieger strahlten, nahmen am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt mit stoischer Miene die Urteile im BZÖ-Wahlbroschürenprozess entgegen: Ex-Landeschef Dörfler, Ex-Landesrat Uwe Scheuch und Ex-Landesrat Harald Dobernig sowie Petzner wurden jeweils wegen Untreue verurteilt, Dörfler zusätzlich wegen Vorteilsnahme. Und auf Dörfler kommt ein weiterer Prozess wegen Amtsmissbrauchs und Untreue im Zusammenhang mit angeblicher Einflussnahmen bei Bauvergaben zu.

Aber zurück zur BZÖ-Broschürencausa und den (nicht rechtskräftigen) Urteilen: Dörfler wurde zu einer Haftstrafe von acht Monaten bedingt sowie einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt. Scheuch, dem die "Part-of-the-Game"-Staatsbürgerschafts-Affäre eine rechtskräftige Verurteilung zu sieben Monaten bedingter Haft eingebracht hatte, erhielt von Richter Christian Liebhauser-Karl eine Zusatz-Geldstrafe von 22 Tagessätzen zu 100 Euro. Dobernig, seit Herbst 2016 und dem Prozess um Steuerberater Dietrich Birnbacher mit acht Monaten bedingt und einer Fußfessel ausgestattet, wurde zu vier weiteren Monaten bedingt verurteilt. Und Petzner erhielt die höchste Strafe aller Beteiligten: zehn Monate bedingt.

Der Schöffensenat sah es als erwiesen an, dass das 2008 unter Haider als Kärnten-Broschüre geplante Heft nach dem Tod des Landeshauptmanns und vor der Wahl 2009 mit Steuergeldern zu einem Propagandaorgan umfunktioniert wurde.

"Petzner hatte die Hauptverantwortung und kann nicht argumentieren, dass er nur Dienstzettler war", begründete Richter Liebhauser-Karl das Urteil. "Und zu Dörfler, Scheuch und Dobernig: Es ist unvorstellbar, dass sie nicht wussten, dass öffentliche Gelder verwendet werden, um vor der Wahl ein BZÖ-Werbemittel zu schaffen."

Besonders hart ging Liebhauser-Karl mit Dörfler ins Gericht, der im Prozessverlauf behauptet hatte, die Broschüre nicht als BZÖ-Produkt erkannt zu haben. "Sie sind nicht glaubwürdig, weil 90 Prozent der Kärntner haben dies erkannt. Das zeugt von einem Landeshauptmann mit fehlender Demut und vorgegebener oder tatsächlicher Naivität", meinte der Richter.

"Sponsoring"

Dörfler war zusätzlich wegen versuchter Vorteilsnahme verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der damalige Verkehrsreferent im Jahr 2004 im Zuge einer Baulos-Vergabe für den Loibl-Tunnel eine Baufirma um einen "Sponsorbeitrag für Verkehrssicherheit" gebeten habe. Der Tatbestand sei erfüllt, auch wenn die Forderung nicht mit der Vergabe des Bauauftragen verknüpft gewesen sei.

Dörfler kündigte übrigens Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen den Urteil an; Petzner und Dobernig nahmen es an, Scheuch erbat sich Bedenkzeit.

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