Schlepperprozess in St. Pölten: Mehrjährige Haftstrafen

Der 29-Jährige wurde zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt.
39-Jähriger erhielt acht, 35-Jähriger sechseinhalb Jahre. Urteil nicht rechtskräftig.

Mit mehrjährigen Haftstrafen ist am Mittwoch am Landesgericht St. Pölten ein Schöffenprozess um Schlepperei im Rahmen einer kriminellen Vereinigung zu Ende gegangen. Ein 39-Jähriger fasste acht Jahre Haft aus, ein 35-Jähriger erhielt sechseinhalb Jahre Freiheitsstrafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die pakistanischen Staatsbürger wurden schuldig gesprochen, im Juli und August 2015 Schlepperfahrten organisiert und mit durchgeführt zu haben. Zwei bereits verurteilte Mittäter hatten die beiden Angeklagten belastet, die ihrerseits die Vorwürfe bestritten. Die Zeugen hätten keine Möglichkeit gehabt, sich abzusprechen, "die Aussagen sind äußerst detailliert", betonte der Richter.

Beim 39-Jährigen wurde die Organisation von zumindest zehn, beim 35-Jährigen von mindestens fünf Fahrten angenommen. Zum Transport von 36 Flüchtlingen in einem Kastenwagen, der im August 2015 in einem Unfall mit zahlreichen Verletzten auf der Westautobahn bei Amstetten geendet hatte, sagte der Richter, der 39-Jährige habe von den "unmenschlichen Bedingungen" gewusst. Bei der Schleppung wurde demnach das Leben der Flüchtlinge gefährdet.

Die Vorhaft seit der Festnahme am 25. Mai 2017 in Spanien wird dem Duo angerechnet. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, die Verteidigung erbat Bedenkzeit. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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