Vergewaltigung vorgetäuscht: Sechs Monate bedingt

Symbolbild
Eine 41-jährige Beschuldigte zeigte sich geständig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Eine 41-jährige Salzburgerin hat im Vorjahr eine Vergewaltigung in der Stadt Salzburg erfunden und ist deshalb am Mittwoch bei einem Prozess wegen Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung und wegen falscher Beweisaussage zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die geständige Frau nahm die Strafe an. Die Falschaussage begründete sie mit ihrer schwierigen Kindheit.

Die bisher unbescholtene Angestellte hatte zunächst vor der Polizei behauptet, dass sie am 31. Oktober 2016 im Salzburger Stadtteil Aigen von zwei maskierten Männern, die sich hinter einer Hecke versteckt hätten, gepackt und geschlagen worden sei. Während einer der beiden sich sexuell an ihr vergangen habe, habe sie der andere an den Armen festgehalten. Danach seien die Unbekannten geflüchtet.

Heute entschuldigte sich die Angeklagte vor Strafrichterin Katrin Pernestetter am Landesgericht Salzburg für ihre unrichtigen Angaben und meinte, es tue ihr sehr leid. Auch persönliche Probleme in der Vergangenheit hätten sie zu der Tat veranlasst. Die Richterin hielt der Beschuldigten vor, dass sie durch ihr Verhalten einen Arbeitsaufwand bei Polizei und Justiz verursacht habe.

Sie sah den Vollzug der Strafe unter einer Probezeit von drei Jahren nach. Als mildernd wertete die Richterin das Geständnis und die Unbescholtenheit der Salzburgerin. Erschwerend war, dass es sich gleich um zwei Vergehen handelte.

Staatsanwalt Leon-Atris Karisch verzichtete auf Rechtsmittel. Da die Angeklagte ohne Verteidiger zu dem Prozess gekommen war, hat sie noch drei Tage Bedenkzeit. Deshalb ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Die Strafdrohung im Falle einer falschen Beweisaussage reicht bis zu drei Jahren Haft.

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