Salzburger wegen sexuellen Missbrauchs zu sieben Jahren Haft verurteilt

Symbolbild
Der Mann gestand nur einen Teil der Vorwürfe, Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ein Salzburger ist am Donnerstag bei einem fortgesetzten Prozess in Salzburg wegen wiederholten sexuellen Missbrauchs von Unmündigen zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von sieben Jahren nicht rechtskräftig verurteilt worden. Der 55-Jährige gestand nur ein einmaliges Betasten der Geschlechtsteile oberhalb der Kleidung seiner damals 13-jährigen Nichte ein, die sein Pflegekind war.

Der Tatzeitraum lag Staatsanwalt Andreas Allex zufolge mehr als 15 Jahre zurück. Zwischen Juni und Oktober 2001 habe der bisher unbescholtene Mann an dem Mädchen wiederholt dem Beischlaf gleichzusetzende Handlungen vorgenommen, wobei es mindestens ein Mal tatsächlich zum Beischlaf gekommen sei. Weiters soll er das Pflegekind unter der Bekleidung "an der Brust und am Geschlechtsteil" berührt haben. Das Opfer erlitt eine posttraumatische Belastungsstörung, die einer schweren Körperverletzung gleichzusetzen ist.

Der Beschuldigte war im Tatzeitraum für die Erziehung des Mädchens verantwortlich. Das Kind war damals wegen einer Alkoholerkrankung der leiblichen Eltern einer Pflegefamilie zugewiesen worden. Der Angeklagte und seine Frau nahmen die Angehörige auf. Der 55-Jährige wurde auch wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses verurteilt. Der Strafrahmen in diesem Fall betrug zwischen fünf und 15 Jahre Haft. Den Vorsitz des Schöffensenates am Landesgericht Salzburg führte Richterin Anna-Sophia Geisselhofer.

Kommentare