Salzburger wegen Kindesmissbrauchs zu fünf Jahren Haft verurteilt

(Symbolbild)
Ein 54-Jähriger soll sich an unmündiger Freundin seiner Tochter vergangen haben. Das Opfer war zu Beginn der Tatzeit elf Jahre alt. Das Urteil nicht rechtskräftig.

Ein 54-jähriger Salzburger ist am Freitag bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer unmündigen Freundin seiner Tochter zu fünf Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Der Pensionist muss dem Opfer zudem 5.000 Euro Teilschmerzensgeld zahlen. Das Urteil des Schöffensenates unter Vorsitz von Richter Christian Hochhauser ist nicht rechtskräftig.

Laut Staatsanwalt Andreas Allex war das Opfer zu Beginn der sexuellen Übergriffe elf Jahre alt. Er warf dem Mann auch Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses und das Vergehen des Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen vor. Der Pensionist habe die Taten in zahlreichen Angriffen von Februar 2001 bis Februar 2004 begangen. Er soll dem Mädchen von 2004 bis 2008 auch wiederholt körperliche und seelische Qualen zugefügt haben, indem er es gefesselt und mit einer Peitsche geschlagen habe.

Mädchen sei einverstanden gewesen

Der Beschuldigte gestand zu Prozessbeginn am 11. Oktober ein intimes Verhältnis zu dem Mädchen ab dessen 15. Lebensjahr ein. Der 54-Jährige schilderte, er habe während des Sexualverkehrs auch Schlaufen verwendet, die das Mädchen selbst lösen habe können. Weiters habe er es mit der Peitsche nur "ein bisschen" berührt, geschlagen habe er es jedenfalls nicht. Das Mädchen sei mit diesen Handlungen auch einverstanden gewesen, beteuerte der Angeklagte.

Den Angaben des Salzburgers zufolge habe es die Mutter des Mädchens erlaubt, dass die damals Elfjährige in seiner Wohnung übernachtet. Er lebte ohne Partnerin mit seinen drei Kindern in der Wohnung. Die Schülerin habe ihre Aufgaben bei ihm gemacht und mit einer seiner Töchter gespielt. Erst als sie ein eigenes Zimmer bekommen und eine Lehre begonnen habe, sei er eine Beziehung mit ihr eingegangen, sagte der Angeklagte.

Nach dem Urteilsspruch gaben die Prozessparteien keine Erklärung ab, wie Gerichtssprecher Peter Egger mitteilte. Das Urteil ist deshalb nicht rechtskräftig.

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