Sextäter bleibt Gefängnis erspart

Die Justiz schlägt Haken: Trotz neuer Anklage wird der Verdacht als nicht "dringend" angesehen.

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg, Marcus Neher, nennt es selbst eine „Haarspalterei“, aber genau diese erspart dem Vergewaltiger einer 15-Jährigen nun endgültig das Gefängnis. Er wurde zwar neuerlich angeklagt, und zwar wegen gefährlicher Drohung gegen seine vor sieben Jahren vergewaltigtes Opfer, aber es liege angeblich kein „dringender“ Tatverdacht vor.

Für den Salzburger Staatsanwalt reicht ein „einfacher“ Verdacht, um jemanden vor Gericht zu bringen. Die Wahrscheinlichkeit, dass er verurteilt wird, muss laut Neher über 50 Prozent liegen. Für den Strafrechtsprofessor Helmut Fuchs ist das „problematisch, ich will nicht sagen gesetzeswidrig“, doch komme es in der Praxis vor.

Sextäter bleibt Gefängnis erspart
APA3724813-2 - 07032011 - WIEN - ÖSTERREICH: ZU APA-TEXT II - Der Senatsvorsitzende Helmut Fuchs während einer Pressekonferenz der Universität Wien am Montag, 7. März 2010, in Wien. APA-FOTO: ROBERT JAEGER
Für die Verhängung einer Haft hält Neher den „dringenden“ Verdacht für erforderlich, das seien mindestens 75 Prozent Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung. Und exakt in diesen Punkt verbeißt sich der formal zuständige Salzburger Gefängnisleiter Oberst Dietmar Knebel (sehr wahrscheinlich mit Rückendeckung aus dem Justizministerium): Weil der Verdacht einer neuen Straftat nicht „dringend“ sei, wird der elektronisch überwachte Hausarrest für den ehemaligen Hundetrainer B. nicht widerrufen und der Salzburger Sexualstraftäter nicht ins Gefängnis überstellt.

Prof. Fuchs erklärt, der neue Tatverdacht und die Frage des Entzugs der Fußfessel sind von verschiedenen Behörden zu prüfen, das könne verschiedene Ergebnisse bringen, auch wenn das „ein gewisser Widerspruch ist.“

Aufgelauert

Nach dem Gesetz ist einem Verurteilten die Fußfessel zu entziehen, wenn die mögliche Aburteilung wegen des neuen Verdachts einer Bewilligung der Fußfessel entgegen gestanden wäre. Nach der Definition von Fuchs muss dieser neue Verdacht Rückschlüsse auf die Gefahr zulassen, der Fußfessel-Träger könnte den Hausarrest missbrauchen. Der 51-jährige Vergewaltiger B. hat nicht irgend jemanden im Wirtshaus bedroht, sondern laut Strafantrag sein Opfer. Jahre nach der Vergewaltigung und noch bevor ihm die Fußfessel angelegt wurde, soll er der inzwischen 22-Jährigen bei einer Tankstelle aufgelauert und ihr angekündigt haben, er werde sie umbringen. Trotzdem hat er deswegen nach Ansicht der Justiz das Recht auf Hausarrest nicht verwirkt.

Der Anwalt der Frau, Nikolaus Rast, sagt: „Was muss ein Sexualstraftäter noch machen, um ins Gefängnis zu kommen, als sein Opfer Jahre danach immer noch nicht in Ruhe zu lassen?“

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