Rollstuhlfahrer erhält Großteil an Ausbildungskosten

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Nach Gerichtsstreit werden dem 23-Jährigen mehrere tausend Euro zugesprochen.

Ein jahrelanger Gerichtsstreit mit dem Land Salzburg wegen "Diskriminierung eines körperlich Behinderten" und "psychischer Beeinträchtigung durch Mobbing" ging für einen 23-jährigen Rollstuhlfahrer zu Ende. Seinem Anwalt Alexander Schuberth zufolge werden dem jungen Mann mehrere tausend Euro an Ausbildungskosten bezahlt.

Nach Lehre nicht weiterbeschäftigt

Nachdem er beim Land eine Lehre absolviert hatte, wurde der 23-Jährige zu seinem Ärgernis nicht weiterbeschäftigt. Mit seiner Klage diesbezüglich war er 2014 beim Arbeits- und Sozialgericht abgeblitzt, weil die Richterin keine Gesetzesverstöße seitens des Landes feststellte. Der Anwalt des Rollstuhlfahrers legte dagegen Berufung ein, woraufhin die Causa bis zum Obersten Gerichtshof ging. Dieser vertrat im Wesentlichen die Auffassung des Oberlandesgerichtes Linz, wonach es nach dem Salzburger Gleichbehandlungsgesetz zu keiner Diskriminierung gekommen ist.

Rollstuhlfahrer erhält Großteil an Ausbildungskosten

Schmerzensgeld

Ein kleiner Teilbereich jedoch, nämlich das Schmerzensgeld betreffend, wurde an das Erstgericht in Salzburg zurückgewiesen, um neu darüber zu verhandeln. Vor rund eineinhalb Monaten kam es zu dem Prozess. Dabei ging es um die Frage, ob es für das Land tatsächlich unzumutbar gewesen sei, Amtsgebäude behindertengerecht zu adaptieren, wodurch hohe Folgekosten entstehen hätten können. Außerdem hätte geklärt werden sollen, ob der Rollstuhlfahrer aufgrund einer nicht gänzlichen Barrierefreiheit des Amtsgebäudes der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau, wo er als Lehrling arbeitete, einen Schaden erlitten hat.

Einigung

Da zur Klärung der Fragen eine Reihe von Gutachten erforderlich gewesen wären, einigte man sich in einem außergerichtlichen Vergleich darauf, dass das Land rund drei Viertel der Kurs-, Prüfungs- und Taxikosten zu den Kursen übernehme. "Mein Mandant ist sehr glücklich darüber. Es gibt keine wechselseitigen Ansprüche mehr", sagt Schuberth.

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