Salzburg: Hohe Haftstrafen für mutmaßliche Dschihadisten

Mehrjährige Haftstrafen für Drogenkuriere in Klagenfurt
Sie sollen jene Männer unterstützt haben, die offenbar dem Netztwerk der Paris-Attentäter angehörten. Urteil nicht rechtskräftig.

Ein 26-jähriger Marokkaner und ein 41-jähriger Algerier sind am Mittwoch in Salzburg wegen Beteiligung an der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) zu sechs Jahren bzw. sechseinhalb Jahren unbedingter Haft nicht rechtskräftig verurteilt worden. Sie sollen jene zwei Männer unterstützt haben, die 2015 in Salzburg verhaftet und offenbar dem Netzwerk der IS-Attentäter von Paris angehörten.

Die nicht geständigen Beschuldigten haben laut Anklage die beiden im Jahr 2016 von Salzburg nach Frankreich ausgelieferten, mutmaßlichen Jihadisten in einem Flüchtlingslager in der Stadt Salzburg im Herbst 2015 logistisch und psychologisch unterstützt. Sie sollen für den Algerier Adel H. (29) und den Pakistani Muhammad U. (35) Informationen beschafft und Kontakte zum IS hergestellt haben.

In dem Salzburger Flüchtlingscamp soll unter den mutmaßlichen Jihadisten auch eine SIM-Karte mit - für den IS wichtigen - Telefonnummern ausgetauscht worden sein. Die Daten dienten offenbar als Informationsquelle für kleinere Terrorgruppen, um sich dem Netzwerk in Frankreich anzuschließen. Zudem sollen sie auch Kontakte verschleiert haben.

Angeklagte streiten Verbindung zu IS ab

Die Angeklagten beteuerten, mit dem IS nichts zu tun zu haben. Der Schöffensenat kam nach mehreren Verhandlungstagen jedoch zu dem Ergebnis, dass die Beschuldigten eine Verbindung zu Personen hatten, die dem IS nahe standen. Allerdings seien die beiden Angeklagten in die Struktur des IS nicht so fest eingebunden gewesen wie Adel H. und Muhammad U., die derzeit in Paris inhaftiert sind.

Die beiden Angeklagten waren im Herbst 2015 als Flüchtlinge von Griechenland über die Balkanroute nach Österreich gekommen. Sie wurden am 18. Dezember 2015 in dem Flüchtlingslager an der Münchner Bundesstraße in Salzburg festgenommen. In dem Camp sollen sie auf die beiden mit den Paris-Anschlägen vom 13. November 2015 in Verbindung gebrachten Flüchtlinge Adel H. und Muhammad U. getroffen sein. Diese wurden bereits am 10. Dezember in Salzburg festgenommen. Ihnen wird vorgeworfen, sie hätten sich an den Anschlägen in Frankreich beteiligt, wenn sie nicht auf der Reise dorthin im Flüchtlingsstrom stecken geblieben und in Griechenland eine Zeit lang inhaftiert gewesen wären. Bei den Attentaten in Paris wurden 130 Menschen getötet und 352 verletzt.

In dem Flüchtlingscamp in Salzburg trafen die beiden mutmaßlichen Terroristen auf die beiden heute bei dem Prozess in Salzburg verurteilten Männer und einen mutmaßlichen IS-Kurier, einen Marokkaner, der am 10. Dezember 2015 im Camp eintraf, dann noch flüchten konnte und später in Belgien festgenommen und nach Salzburg ausgeliefert worden ist. Der Mann wurde in Salzburg wegen Beteiligung an der terroristischen Vereinigung IS angeklagt, ein Prozesstermin steht noch nicht fest. Alle fünf Männer sind laut Staatsanwalt in Verbindung gestanden und haben sich gekannt.

Die heute in Salzburg Verurteilten sollen eine Rolle bei dem Datenaustausch in dem Salzburger Camp für die "Weiterreise" von mutmaßlichen Terroristen gespielt haben. Sie seien vom IS im Jahr 2015 als Scouts in den Flüchtlingsströmen mitgeschickt worden, auch um herauszufinden, welche Routen nach Europa überhaupt möglich seien. Laut Staatsanwalt hat der Erstangeklagte in Salzburg eine Verbindung zu Adel H. gesucht, um weitere Kontakte - vor allem über Handynummern - zum Terrornetzwerk zu knüpfen, denn diese seien nur schrittweise erfolgt.

SIM-Karte als Beweisstück

Ein wichtiges Beweisstück war für die Staatsanwaltschaft eine algerische SIM-Karte, die in der Geldtasche des Algeriers gefunden wurde und die zur Übermittlung von Daten und für den IS wichtiger Kontakte an Adel H. gedient haben soll. Unmittelbar vor der Festnahme soll H. noch versucht haben, die Geldbörse samt der SIM-Karte dem Marokkaner zuzustecken mit der Bitte, diese dem Algerier auszuhändigen. Auf dem bei Adel H. sichergestellten Handy wiederum seien 13 wichtige Kontakte dauerhaft gespeichert gewesen, darunter jener des Marokkaners. Daten der SIM-Karte wurden wiederum am Mobiltelefon des mutmaßlichen IS-Kuriers sichergestellt.

Die Angeklagten, die bis zuletzt ihre Unschuld beteuerten, sprachen von Zufällen und auch von Freundschaftsdiensten gegenüber ihnen unbekannten Mitbewohnern des Flüchtlingslagers. Auf diese Weise könnten unbekannte Telefonnummern oder Daten auf ihre Mobiltelefone geraten sein. Seitens der Angeklagten wurde noch ein Zeuge beantragt, der die Anschuldigungen bezüglich der in der Geldbörse gefundenen SIM-Karte entkräften sollte. Doch der Flüchtling konnte bisher nicht ausgeforscht werden. Adel H. hatte die Angeklagten entlastet. Er hatte in einer Videokonferenz als Zeuge ausgesagt, dass der IS unter den Flüchtlingen in dem Lager in Salzburg kein Thema gewesen sei und diesbezüglich auch keine Daten ausgetauscht worden seien.

In seiner Urteilsbegründung betonte der Senatsvorsitzende am Landesgericht Salzburg, dass jede Art von Beihilfe an einer terroristischen Vereinigung nicht sanktionslos bleiben dürfe. "Der Unwert der Tat ist in diesem Fall sehr hoch." Der "Islamische Staat" habe einen Organisationsgrad in Europa erreicht, der es möglich gemacht habe, die Werte von Freiheit und das Grundrecht auf Demokratie zu erschüttern.

Die Verteidiger des Marokkaners und des Algeriers meldeten Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an. Der Algerier ist auch noch wegen versuchten Diebstahls und wegen Konsums und Verkaufs von Drogen schuldig gesprochen worden. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Deshalb ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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