Ex-Obmann Freiheitlicher Akademiker vom Vorwurf der Verhetzung freigesprochen

(Symbolbild)
Anklage wegen Verhetzung auf Grund von Textpassagen auf einer Homepage. Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der ehemalige Obmann des Freiheitlichen Akademikerverbandes Salzburg, Wolfgang Caspart, ist am Montag bei einem Prozess in Salzburg vom Vorwurf der "Verhetzung" freigesprochen worden. Laut Anklage habe er Textpassagen auf der Verbands-Homepage zu verantworten, in denen die Menschenwürde von Flüchtlingen und Afrikanern verletzt worden sei. Der Freispruch ist nicht rechtskräftig.

Der 70-Jährige beteuerte in der fortgesetzten Verhandlung erneut seine Unschuld. Bereits am ersten Prozesstag am 23. Mai hatte er erklärt, dass die Zeilen nicht von ihm stammten. Vermutlich seien diese durch einen Hackerangriff auf den redaktionellen Teil der Homepage gelangt, oder er habe den mit "D. A." paraphierten Kommentar bei der Bearbeitung von Lesermeinungen vielleicht irrtümlich auf den redaktionellen Teil gestellt, sagte der Beschuldigte.

Caspart war im inkriminierten Tatzeitraum August bis September 2015 Vorsitzender des Akademikerverbandes Salzburg - seit Mai 2016 hat er diese Funktion nicht mehr inne - und er war auch alleiniger Administrator der Internetseite des Verbandes. Stein des Anstoßes ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft ein damals zu lesender Beitrag auf der Homepage unter dem Titel "Phasenplan für eine nachhaltige Rückwanderungspolitik".

"Millionen Neger wollen selbst aus Afrika weg, nach Europa"

Konkret war in dem inkriminierten Beitrag folgendes zu lesen: "Millionen Neger wollen selbst aus Afrika weg, nach Europa, wo alles hier gratis und ohne Arbeit zu erhalten ist. Sie flüchten vor sich selbst, sie bringen ihr Unwissen, ihr Analphabetentum, ihren Haß (sic!) und Streit unter sich und ihren Haß auf uns Weiße nach Europa mit und Europa wird spätestens in 50 Jahren im Chaos und Sumpf enden, wie wir es heute in Südafrika sehen."

Auf der Internetseite wurde auch die Errichtung von "Arbeitslagern" vorgeschlagen. "Abzuschiebende haben keinen Anspruch auf Sozialhilfe und sind bis zu ihrer faktischen Abschiebung in Arbeitslagern unterzubringen." Auch "Ausweislose" seien "in ein Arbeitslager" zu verbringen, "bis sich die entsprechenden Zuständigkeiten geklärt haben und eine Abschiebung möglich ist". Die Textpassagen sorgten für Aufregung in sozialen Netzwerken und lösten auch eine Welle der Empörung quer durch die politischen Parteien aus. Auch die FPÖ Salzburg distanzierte sich davon.

Der Angeklagte und ausgebildete Psychologe erklärte, dass der Text über den Phasenplan seit 2004/05 auf der Homepage gestanden sei. Die inhaltliche Veränderung sei ihm erst dann aufgefallen, als durch einen Screenshot eines Journalisten Ende August letzten Jahres eine Aufregung in den Medien ausgelöst worden sei. "Weil nach drei Tagen der Shitstorm vorbei war, habe ich dem zunächst nicht so viel Bedeutung beigemessen", antwortete Caspart heute auf die Frage von Richter Christian Hochhauser, warum der Beitrag von 26. August bis 10. September noch auf der Homepage gestanden und erst dann gelöscht worden sei. Nach Hinweisen von Freunden habe er die Zeilen entfernt, ergänzte der Angeklagte.

Kein Skinhead und kein Altnazi

Verteidiger Remy Horcicka hatte einen Freispruch gefordert. Er meinte, dass die inkriminierte Textpassage keine Verhetzung darstelle und wies darauf hin, dass in den sozialen Medien und in Online-Kommentaren von Medienberichten mit der Wortwahl oft nicht zimperlich umgegangen werde. Zudem passe Caspart nicht in das Bild für den Verhetzungs-Paragrafen 283. "Er ist kein Skinhead und kein Altnazi, dafür ist er zu jung", sagte Horcicka, der zuvor schon betonte hatte: "Bei meinen Mandanten handelt es sich nicht um einen Blauen, er ist nicht Mitglied der FPÖ."

Ein ehemaliger Funktionär des freiheitlichen Akademikerverbandes entlastete den Angeklagten. Er sagte heute als Zeuge aus, dass die Textpassage über die Millionen Neger in die Auseinandersetzung, die der Akademikerverband 2004 geführt habe, nicht gepasst hätte. "So etwas wäre nie auf der Homepage mit meinem Wissen gelandet, und so etwas wäre nie aus der Feder von Caspart auf die Homepage gelangt."

Wie die Textpassage nun in den redaktionellen Teil der Homepage gekommen ist, konnte bei dem Prozess nicht festgestellt werden. Den Freispruch begründete der Richter damit, dass die subjektive Tatseite nicht erfüllt sei. Die Paraphierung des Berichtes weise zudem auf einen Kommentar hin, sagte Hochhauser. Er stellte jedoch fest, dass er beim Durchlesen des "Phasenplanes" eine bedenkliche Wortwahl gefunden habe. Allerdings gab er auch grundsätzlich zu bedenken, dass in sozialen Medien "rechte" und "linke" Kommentare hineingestellt würden, die bedenklich und menschenverachtend seien. Eine unsensible Wortwahl, die schockierende Emotionen schürte, habe in einer freien Gesellschaft nichts verloren, erklärte der Richter. Da die Staatsanwältin nach der Urteilsverkündung keine Erklärung abgegeben hat, ist der Freispruch nicht rechtskräftig.

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