Sachwalter: Bis zu 250 Beschwerden pro Jahr
Ein Sturz, der alles veränderte: Eine 87-jährige Wienerin brach sich die Hüfte und musste ins Krankenhaus. Sie bekam eine Sachwalterin, konnte nicht mehr über ihren Besitz verfügen und kam in ein Pflegeheim. Nun erhebt die Tochter der Seniorin schwere Vorwürfe: Die Sachwalterin kümmere sich nicht ordnungsgemäß, nun veranlasse sie gegen den Willen der Familie gar den Verkauf der Wohnung der Mutter. Morgen, Freitag, soll diese geräumt werden. "Leider ein Klassiker mit allen dramatischen Elementen", sagt Volksanwältin Gertrude Brinek. Beschwerden dieser Art würden sich häufen, 200 bis 250 Fälle werden pro Jahr gemeldet.
"Vergangenes Jahr im März konnte ich meine Mutter am Telefon nicht erreichen. Ich fand heraus, dass sie im Krankenhaus liegt", schildert die Tochter Andrea F. (Name von der Redaktion geändert). Eine Sachwalterin wurde bestellt, weil angeblich keine nahen Verwandten bekannt waren. "Wir hatten damals wenig Kontakt", räumt die Tochter ein. "Dennoch wäre ich sofort bereit gewesen, die Sachwalterschaft zu übernehmen und mich um meine Mutter zu kümmern."
Mutter wie Tochter schildern, die Sachwalterin kümmere sich kaum – ein persönlicher Kontakt pro Monat sei aber vorgesehen. Zudem hätte sie der Mutter den Ausgang aus dem Pflegeheim untersagt, obwohl Sachwalter dazu keine Befugnis haben. Der Zutritt zur Wohnung der Mutter sei Andrea F. nur in Begleitung von Mitarbeitern der Sachwalterin gestattet worden. "Bargeld, Schmuck, Handtücher und anderes fehlte", schildert sie. Daher erstattete sie Anzeige.
Ihr Verdacht: "Sie wollen sich mit dem Wohnungsverkauf bereichern und meine Mutter als unzurechnungsfähig hinstellen – obwohl sie das nicht ist." Dem Argument, die Wohnung müsse verkauft werden, um den Pflegeplatz zu finanzieren, hält sie entgegen: "Meine Mutter möchte gar nicht im Pflegeheim leben, sondern zuhause von mir gepflegt werden. Da fallen diese Kosten nicht an." Indes: Sie habe derzeit keinerlei Einfluss auf die Situation ihrer Mutter.
Die Sachwalterin sowie deren Mitarbeiter verweigerten eine Stellungnahme.
Vorbeugung
Leider seien Beschwerden dieser Art nicht neu, erklärt Volksanwältin Brinek. Sie rät zu einer Vorsorgevollmacht, die bei einem Notar hinterlegt wird: "Darin kann man eine Person des Vertrauens nennen, die die Dinge in Fällen wie diesen anstelle eines Sachwalters regelt."
Dorothea Gschöpf, Bereichsleiterin für Wien vom Vertretungsnetz Sachwalterschaft, rät: "Die Mutter kann mithilfe ihrer Tochter beim zuständigen Bezirksgericht einen Antrag stellen, dass die Tochter die Sachwalterschaft übernehmen möchte." Die Bedürfnisse der Betroffenen stünden selbstverständlich im Mittelpunkt: "Gibt es etwa den Wunsch, in die Wohnung zurückzukehren, sollte man Schritte in diese Richtung setzen."
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