Rückweisungen nach Kroatien: "Wir müssen das Verfahren aussetzen"

Viele Flüchtlinge wurden staatlich organisiert bis nach Spielfeld gebracht
Das VwGH-Erkenntnis über Dublin-III-Rückführungen schlägt hohe Wellen.

Gestern früh war es so weit: Fahime M. und ihre drei Kinder wurden von der Polizei aus ihrem Grazer Quartier abgeholt. Freitag sollte die Frau aus Afghanistan von Wien aus nach Kroatien gebracht werden. Doch gestern Mittag kam die Entwarnung; die Familie durfte wieder zurück nach Graz.

"So etwas ist eigentlich frech", kommentiert Petra Leschanz von Border Crossing Spielfeld: Damit setze sich das Innenministerium über das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) hinweg, wonach Dublin-III-Rückweisungen nach Kroatien nicht zulässig seien.

Wie berichtet, liegt eine Klage Sloweniens beim Europäischen Gerichtshof (EuGH). Dadurch soll geklärt werden: Ist die Einreise von Flüchtlingen auch dann illegal, wenn Staaten zuvor deren Durchreise organisiert haben? Nur bei illegalen Einreisen gilt Dublin III, also die Zuständigkeit jenes Staates, in dem der Flüchtling erstmals registriert wurde.

2000 Betroffene

Nun gib es aber rund 2000 Betroffene in Österreich, deren "Außerlandesbringungen" noch anstehen. 300 sind laut Innenministerium bereits bis Ende Oktober gemäß Dublin-III-Verordnung nach Kroatien gebracht worden. Erst vergangene Woche wurde aber die Syrerin Nadia O. und ihre Familie ausgewiesen; Morteza K.s achtköpfige Familie könnte das demnächst drohen: Die Afghanen kamen Ende Jänner ebenfalls über die Balkanroute und leben seither in der Oststeiermark sowie im Burgenland.

Ministeriumssprecher Karl Heinz Grundböck sieht in dem VwGh-Erkenntnis keinen Anlass, die generelle Verwaltungspraxis zu ändern. Hans Peter Lehofer, Sprecher des VwGH, betont indes, dass das Gericht auf jede Beschwerde gegen eine Ausweisung nur eine mögliche Reaktion habe: "Wir müssen das Verfahren aussetzen, solange der EuGH nicht entschieden hat. Für das Gericht ist das klar." Durchschnittliche EuGH-Verfahren dauern übrigens 15 Monate.

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