Richter kann ein Jahr Haft ohne Prozess verhängen

Richter kann ein Jahr Haft ohne Prozess verhängen
Angeklagter kann Entscheidung aber beeinspruchen.

Im Namen der Republik, vernehmen Sie das Urteil": Diesen Richterspruch wird man in Zukunft seltener hören. Kleinere Delikte sollen nach dem Willen von Justizminister Wolfgang Brandstetter mit Organstrafmandaten, ähnlich wie bei Verkehrssündern, geahndet werden. Wobei die Richter die Möglichkeit bekommen, Geldstrafen oder auch Haftstrafen bis zu einem Jahr ohne Prozess schriftlich zu verhängen.

Das betrifft Delikte wie Raufhandel, Körperverletzung, fahrlässige Tötung, Nötigung, Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Stalking, Sachbeschädigung (das Jugendstrafrecht ist davon ausgenommen). Es reicht, dass der Beschuldigte von der Polizei einvernommen wurde und der Sachverhalt klar ist, dann kann der Staatsanwalt ein Mandatsverfahren beantragen. Der Bezirks- oder Einzelrichter kann auf einen Prozess bestehen. Folgt er jedoch dem Antrag, bekommt er den Beschuldigten nie zu Gesicht, sondern entscheidet auf dem Papier. Das kann zum Beispiel ein mehrfach Vorbestrafter sein, der wieder einmal seine Ex-Ehefrau bedroht und verprügelt hat. Er wandert hinter Gitter, bekommt dort schriftlich ein Monat unbedingt aufgebrummt, sitzt das gleich in der U-Haft ab, die Ex-Frau erspart sich den Weg zu Gericht, und der Fall ist erledigt.

Zahlt der Bestrafte die Geldstrafe nicht oder erhebt er gegen die Freiheitsstrafe Einspruch, kommt doch noch ein Prozess in Gang.

Justizminister Brandstetter verspricht sich von dieser Maßnahme, die Anfang 2015 in Kraft treten soll, eine Verfahrensbeschleunigung.

Aktenverfahren

Schon regt sich unter den Richtern Widerstand: Es sei ein Rückfall in das Aktenverfahren, wie es das bis ins Jahr 2000 schon ein Mal gegeben habe, damals allerdings nur für Geldstrafen. Man bekomme keinen Eindruck vom Beschuldigten, über den man urteilen muss. Bis zu einem Drittel der Klientel bei den Bezirksgerichten sei psychisch angeschlagen, das könne auf dem Papier aber nicht beurteilt werden. Und die Beschuldigten würden durch das bloße Strafmandat gar nicht mitbekommen, dass sie strafgerichtlich verurteilt worden sind.

Oliver Scheiber, Vorsteher des Bezirksgerichts Wien-Meidling, schätzt, dass allein in seinem Gericht 300 bis 400 Fälle auf diese Weise schriftlich erledigt werden könnten. Er hält trotzdem nichts davon, denn: "Jeder Richter sollte den Beschuldigten gesehen haben."

Es gibt andere Vorschläge von Praktikern, mit denen die Justiz um ein Viertel aller Straffälle entlastet werden könnte: Man könnte etwa Ladendiebstähle bis 50 Euro zu Verwaltungsdelikten machen.

Richterpräsident Werner Zinkl sagt, man müsse sich sehr gut überlegen, ob man als Richter eine Freiheitsstrafe mit Organmandat verhänge. "Wenn ich das Gefühl habe, ich muss einen Eindruck gewinnen, dann muss ich als Richter dem Mandatsverfahren ja nicht zustimmen." Bei reinen Geldstrafen bringe es aber den Effekt der Verkürzung von Verfahren und könne auch dort praktiziert werden, wo die Diversion wegen Vorstrafen nicht möglich sei.

Strafverteidiger Herbert Eichenseder warnt davor, sich durch das schriftliche Schnellverfahren zum "Drüberfahren" verleiten zu lassen.

Mit dem Reformpaket zur Strafprozessordnung macht Justizminister Wolfgang Brandstetter den Staatsanwälten Beine und bedient auch seine früheren Berufskollegen, die Strafverteidiger.

Zeitlimit im Ermittlungsverfahren

Nach drei Jahren muss der Staatsanwalt seine Ergebnisse dem Richter vorlegen, der kann die Ermittlungsdauer (mehrmals) um zwei Jahre verlängern oder das Verfahren einstellen lassen, wenn die Suppe zu dünn ist. „Ermittlungen von zehn Jahren sind nicht mehr akzeptabel“, sagt Brandstetter auch im Hinblick auf die Menschenrechtskonvention.

Zweiter Berufsrichter bei großen Schöffenverfahren

Als „Korrektiv“ und zur Unterstützung für den Vorsitzenden, zur Vermeidung von Betriebsblindheit und zur Verfahrensbeschleunigung bei komplizierter Materie: Die Justiz bekommt – unter anderem dafür – elf Planstellen dazu. Schwerwiegende Verfahren um Fahrlässigkeit wie beim Kaprun-Prozess um 155 Tote bleiben weiterhin einem Einzelrichter überlassen.

Privatgutachten

Verteidiger können einen Sachverständigen im Prozess ablehnen, wenn dieser schon für den Staatsanwalt bei den Ermittlungen tätig war. Privatgutachter dürfen Fragen stellen, ihre Expertise muss als Beweisergebnis zum Akt genommen werden.

Verdoppelung des Ersatzes für Verteidigungskosten

Freigesprochene Angeklagte bekommen im Geschworenenverfahren 10.000 statt 5000 Euro Ersatz, im Schöffenverfahren 5000, im Einzelrichterprozess 3000 Euro.

20.000 Verfahren werden jährlich von Einzelrichtern (mit Strafdrohung bis ein Jahr Haft) abgehandelt.

31.300 Strafverfahren finden in Bezirksgerichten statt.

Häufigste Delikte Körperverletzung, Diebstahl, Betrug

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