Rathgeber-Prozess: Urteil wird rechtskräftig

Monika Rathgeber vor Gericht am Donnerstag.
Weder Verteidigung noch Staatsanwaltschaft bringen Rechtsmittel ein.

Das Urteil im Salzburger Finanzskandal gegen die ehemalige Budgetreferatsleiterin des Landes, Monika Rathgeber (44), die am vergangenen Donnerstag wegen schweren Betruges und Urkundenfälschung schuldig gesprochen worden ist, wird rechtskräftig. Sowohl Verteidiger Kurt Jelinek als auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) verzichten auf Rechtsmittel.

Die Angeklagte nimmt das Urteil an

Rathgeber ist von dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Günther Nocker zu drei Jahren teilbedingter Haft, davon zwei Jahre bedingt, verurteilt worden. Sie hatte ein reumütiges Geständnis abgelegt. Nach der Urteilsverkündung gaben Verteidiger Jelinek und Oberstaatsanwalt Gregor Adamovic keine Erklärung ab. Sie konnten sich ihre Vorgangsweise bis zum Fristende heute, Montag, überlegen. "Wir machen kein Rechtsmittel", sagte Jelinek am Nachmittag zur APA. Die Angeklagte nimmt das Urteil an.

Rathgeber-Prozess: Urteil wird rechtskräftig
Monika Rathgeber leitete bis Ende 2012 das Budgetreferat des Landes Salzburg

Die WKStA hatte ebenfalls gegen das Urteil und das Strafmaß nichts einzuwenden. "Nach eingehender Prüfung des Urteils und gewissenhafter Abwägung der Strafzumessungsgründe, nämlich aller Milderungs- und Erschwerungsgründe, sind wir zu dem Ergebnis gelangt, dass der Sanktionsausspruch insbesondere mit Blick auf den Umstand, dass die unbescholtene, überwiegend geständige Angeklagte ein Vermögensdelikt ohne jegliches eigenes finanzielles Motiv beging, als sachgerecht zu werten ist, sodass wir von der Einbringung eines Rechtsmittels Abstand genommen haben", teilte WKStA-Sprecher Norbert Hauser in einer schriftlichen Stellungnahme der APA mit.

Prozess beleuchtete nur kleine Teilaspekte des Skandals

Der Prozess beleuchtete aber nur zwei kleine Teilaspekte in dem Riesenskandal mit einem kolportierten Schaden von zumindest rund 350 Millionen Euro. Rathgeber wurde bei dem Prozess mit zwei Vorwürfen konfrontiert. Zum einen soll sie von 2008 bis 2012 bei der Geltendmachung von Mitteln des Katastrophenfonds des Bundes zahlreiche Schadensfälle abgeändert, erhöht und auch erfunden haben, sodass ohne gesetzliche Voraussetzung rund zwölf Millionen Euro aus dem Katastrophenfonds an Gemeinden und das Land Salzburg gezahlt wurden. Nutznießer der Zahlungen waren Gebietskörperschaften.

Der Skandal wurde im Dezember 2012 publik und hat zu einem Regierungswechsel im Land Salzburg geführt. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt derzeit noch gegen insgesamt zehn Beschuldigte in mehreren Sachkomplexen, in die auch rund 700 hochspekulative Finanzgeschäfte fallen.

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