Räubern soll in Zukunft weniger Strafe drohen

Räubern soll in Zukunft weniger Strafe drohen
Experten wollen Vermögensdelikte entkriminalisieren, wenn der Schaden gering ist.

Seit Montag diskutieren Experten und Praktiker auf der Richterwoche in Saalfelden über mehr Ausgewogenheit zwischen den Strafen für Wirtschaftskriminalität und Angriffe gegen Leib und Leben. Wer jemand anderen absichtlich totprügelt, soll künftig bis zu 15 Jahre Gefängnis riskieren (bisher zehn Jahre). Die Höchststrafe bei Untreue soll hingegen von zehn auf fünf Jahre Haft heruntergesetzt werden, wenn keine persönliche Bereicherung vorliegt und kein Millionenschaden verursacht wurde; der KURIER berichtete.

Geringer Wert

Aber auch bei anderen Vermögensdelikten sind niedrigere Strafrahmen vorgesehen. Hans Valentin Schroll, Strafrechtsgelehrter und Senatspräsident beim Obersten Gerichtshof, schlägt als Mitglied einer Reformkommission eine Entkriminalisierung des schweren Raubes vor. Wer sein Opfer bei einem Überfall mit einer Waffe (das kann auch eine Gaspistole sein) bedroht, muss derzeit mit mindestens fünf Jahren Haft bestraft werden, auch wenn die Beute nur geringen Wert hat und nichts passiert ist. Künftig soll er mit einem Jahr Haft (Mindeststrafe) davonkommen können. Die lebenslange Freiheitsstrafe bei einem Raub mit tödlichem Ausgang soll ganz entfallen und der Verurteilung wegen Mordes vorbehalten bleiben.

Auch die Strafe für betrügerische Krida (im Pleitefall Vermögen an den Gläubigern vorbei zur Seite schaffen) soll nach Ansicht von Höchstrichter Schroll und anderen Experten abgemildert werden: Bisher drohen sechs Monate bis fünf Jahre, künftig sollen sechs Monate Haft schon die Höchststrafe sein.

Die Strafrahmen bei Diebstählen und (kleineren) Betrügereien steigen nach der aktuellen Gesetzeslage sprunghaft auf bis zu fünf oder zehn Jahre Haft an, so bald eine gewerbsmäßige Begehung angenommen werden kann. Dazu reicht schon die Einschätzung eines Richters nach einem einzigen Angriff, der Dieb oder Betrüger könnte es darauf anlegen, mit solchen Taten seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Häufig stellt das auch einen Grund für die U-Haft dar.

Nach den Plänen der Reformgruppe soll die Gewerbsmäßigkeit künftig erst dann angenommen werden dürfen, wenn innerhalb der letzten zwölf Monate drei derartige Taten begangen wurden.

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