Prügelvideo verletzt Ehre nicht

Das Facebook-Video wurde Millionen Mal aufgerufen
Cybermobbing: Staatsanwalt stellte Verfahren gegen Facebook ein/2016 nur sechs Verurteilungen.

Über fünf Millionen Mal wurde das sogenannte Prügelvideo über Facebook aufgerufen. Eine Gruppe Jugendlicher rund um die 16-jährige Leonie verprügelt und demütigt eine 15-Jährige, bis diese Blut spuckt. "Mach mich stolz, Schatz", fordert ein Mädchen ihren Freund auf, fest zuzuschlagen.

Die Staatsanwaltschaft St. Pölten forderte Facebook auf, das bloßstellende Video zu löschen. Der Social Media Betreiber kam dem lange nicht nach, deckte nach Monaten die Gesichter ab und beließ die abgewandelte Version des Videos im Netz. Die Anzeige der Grünen gegen Facebook wegen Beihilfe zum Cybermobbing wurde von der Staatsanwaltschaft Innsbruck (welche das Verfahren übernommen hatte) zurückgelegt. In der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Grünen an Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) kann man nun die Begründung für die Einstellung des Verfahrens nachlesen: Das Video sei "weder geeignet, das Prügelopfer (längere Zeit hindurch fortgesetzt) in seiner Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, noch es an der Ehre zu verletzen", und es seien "auch keine Bildaufnahmen des höchstpersönlichen Lebensbereiches des Opfers (längere Zeit hindurch fortgesetzt) veröffentlicht" worden.

Genau das, nämlich die "für eine größere Zahl von Menschen wahrnehmbare" Verletzung an der Ehre durch eine öffentliche Demütigung, steht nach dem seit 1.1.2016 verschärften Cybermobbing-Tatbestand des § 107 c unter Strafe. Brandstetter verweist darauf, dass die Zurücklegung der Anzeige von der Fachabteilung seines Hauses als rechtlich vertretbar erachtet wurde.

Verschärfung

Die Linzer Strafrechtsprofessorin Lyane Sautner ist von der Begründung "teilweise verwundert", wie sie gegenüber der APA sagte. Sie verweist darauf, dass das vom Gesetz geforderte "fortgesetzte" Tatverhalten unklar ist und einer Anwendung des Paragrafen im Weg stehen könnte. Das hat ihre Wiener Kollegin Susanne Reindl-Krauskopf schon vor Inkrafttreten des Paragrafen befürchtet und – vergeblich – eine Streichung des Wortes "fortgesetzt" vorgeschlagen. Unter Experten ist auch strittig, ob die bloße Unterlassung der Löschung eines Videos schon strafbar ist, was für eine weitere Verschärfung sprechen würde.

Als besonders schlagkräftig hat sich der § 107 c im ersten Jahr seiner Anwendung nicht erwiesen: 413 Anzeigen mündeten in 29 Anklagen, die zu sechs Verurteilungen führten.

Die Grünen bringen im Parlament einen Antrag ein, den Cybermobbing-Paragrafen zu erweitern: Es soll strenger bestraft werden, wer auf Social Media Gewalt gutheißt oder jemanden bloßstellt.

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