Prozess: Witwer will nach tödlicher Kuh-Attacke Schadenersatz

Kühe können Hunde als Gefahr für ihre Kälber sehen (Symbolbild)
"Meine Frau ist tot, nicht der Hund." Witwer will Schadenersatz von Kuh-Halter, dessen Tiere die Frau des Deutschen getötet haben.

Frank M. ist im Sommer 2014 mit seinem damals 15-jährigen Sohn auf einer mehrtägigen Radtour von ihrer Heimat Rheinland-Pfalz nach Tirol unterwegs. Seine Frau Daniela, 45, ist bereits mit dem Auto nach Neustift im Stubaital vorausgefahren, wo die Familie Stammgast ist und einen Dauerstellplatz für einen Wohnwagen besitzt. Vater und Sohn sind gerade in Bregenz angekommen, als Frank M. telefonisch vom Tod seiner Frau erfährt.

Der 51-Jährige berichtet am Dienstag am Innsbrucker Landesgericht weitestgehend gefasst über die Ereignisse, die das Leben der Familie zerstört haben. Daniela M. war mit ihrem Hund auf einer Wanderung durch das Stubaier Pinnistal, als sie dort von einer Mutterkuh-Herde attackiert und getötet wurde. Strafrechtlich gab es für den Viehbauern keine Konsequenzen. Nun fordern die Hinterbliebenen 360.000 Euro Schadenersatz von ihm.

Offene Fragen

"Die Familie will Antworten", erklärt Rechtsanwalt Michael Hirm, worum es neben Geld vor allem geht. Und im Zuge der Einvernahme seines Mandanten wird schnell auch klar, was seit dem tragischen Unglück an dem Deutschen nagt. "Wir reden hier immer wieder über den Hund. Aber meine Frau wurde getötet", sagt der 51-Jährige, als sich die Fragen um den Kerry Blue Terrier der Familie zu drehen beginnen.

Experten gehen, wie berichtet, davon aus, dass die Kühe den Hund als Bedrohung für ihre Kälber gesehen haben könnten und deshalb angegriffen haben. Daniela M. hatte die Leine ihres Terriers an ihrem Körper befestigt und konnte diese vermutlich nicht mehr rechtzeitig lösen. "Es gibt dazu ein sehr tragisches Bild", sagt Frank M. und kämpft mit den Tränen.

Im Zentrum des gestern gestarteten Zivilprozesses, der sich über Monate hinweg ziehen dürfte, steht die Frage, ob der Bauer Weide und Weg mit einem Zaun trennen hätte müssen. Über 20 Zeugen sollen befragt werden und auch Auskunft darüber geben, ob die Kühe auf der Alm schon früher aggressiv waren. Nach derzeitiger Rechtslage würden aber auch in diesem Fall Warnschilder genügen, wie sie im betroffenen Gebiet auch aufgestellt gewesen sein sollen.

"Kein Almweg"

Rechtsanwalt Hirm sieht die Sache im KURIER-Gespräch anders: "Das ist kein normaler Almweg, sondern eine Gemeindestraße mit großer Frequenz." Wäre die errichtet worden, nachdem dort 2002 mit der Kuhhaltung begonnen wurde, wäre ein Zaun sogar verpflichtend gewesen. Den hätte der Bauer seiner Meinung nach auch errichten müssen, nachdem er begonnen hatte, neben der Straße Kühe zu halten.

Der Prozess wird von Touristikern und Bauernvertretern mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Bei einem Schuldspruch fürchten sie um die Zukunft von Alm- und Wandertourismus. Rechtsanwalt Hirm ortet in solchen Aussagen "Druck auf die Justiz". Der Kärntner bestreitet diese Folgewirkungen. "Bei Tierhalterfällen handelt es sich immer um Einzelentscheidungen", sagt er.

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