Prozess um Jagd bei Mensdorff-Pouilly vertagt

Revierbesitzer Mensdorff-Pouilly und Tierschützer Balluch bei früherem Prozess
Tierschützer Martin Balluch wirft einem Jagdaufseher und drei Polizisten vor, ihn während einer Treibjagd im Südburgenland unrechtmäßig angehalten zu haben. Hauptzeuge Balluch erschien nicht, die Angeklagten bekannten sich nicht schuldig.

Ohne den Hauptzeugen hat am Dienstag in Eisenstadt der Prozess um den Vorwurf des Amtsmissbrauchs durch einen Jagdaufseher und drei Polizisten bei einer Treibjagd im Südburgenland begonnen. Der Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT), Martin Balluch, der an der Weiterfahrt gehindert worden sein soll, war entschuldigt. Die Angeklagten bekannten sich nicht schuldig, der Prozess wurde vertagt.

Balluch habe laut Anklage mit seinen Begleitern am 20. November 2015 im Südburgenland eine Treibjagd dokumentieren wollen, die im Revier des Lobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly stattfand. Als er mit seinem Pkw auf einer Schotterstraße - laut Staatsanwaltschaft eine öffentliche Straße - unterwegs gewesen sei, soll ihn der Jagdaufseher angehalten und an der Weiterfahrt gehindert haben, ebenso wie die vom Jagdaufseher verständigten Polizisten.

Zwei Stunden angehalten

Erst nach knapp zwei Stunden sollen die Beamten Balluch die Weiterfahrt gestattet haben. Zudem seien dem VGT-Obmann die von ihm verlangten Dienstnummern der Polizisten nicht genannt worden.

Von der Verteidigung kam teils harsche Kritik an der Anklage. Diese bleibe - etwa im Hinblick auf einen Schädigungsvorsatz der Beamten - "alles schuldig", argumentierte der Anwalt eines Polizisten. Ein Kollege meinte, die Anklage gehe von falschen Prämissen aus. Dass etwa jene Schotterstraße, auf der die Anhaltung passiert sein soll, eine öffentliche Straße sein solle - "Na grüß Gott, das schau' ich mir an", meinte der Verteidiger.

"Aufseher: "Gefahr in Verzug"

Der Jagdaufseher schilderte vor Gericht, Balluch habe selbst angehalten, sei ausgestiegen und "in den Trieb", also in die laufende Jagd, hineingegangen. Die Straße habe mitten durch das Jagdgebiet geführt. "Wenn man da durchfährt, während der Trieb ist, ist das sehr gefährlich. Ich habe sofort abgebrochen, weil Gefahr in Verzug war", erläuterte der Angeklagte.

Balluch und seine Begleiter hätten sich ihm gegenüber nicht ausgewiesen. Da habe er die Polizei gerufen. "Ich bin davon ausgegangen, dass es eine Privatstraße ist, sonst hätte ich nicht so gehandelt", verteidigte er seine Vorgehensweise.

Sowohl der Aufseher als auch jener Polizist, der mit zwei Kollegen eingeschritten war, sagte aus, dass an dem Tag bereits jagdfremde Personen im Jagdgebiet gesehen worden seien. Ein ungarischer Berufsjäger, der bei der Durchführung der Treibjagd mithalf, schilderte, dass er "ein graues Fahrzeug" schon am Vormittag in Ungarn gesehen hatte. Dort sei zunächst gejagt worden, bevor man sich ins Burgenland und ins Revier von Mensdorff-Pouilly begeben hatte.

In Ungarn habe er auch eine Drohne in der Luft bemerkt. "Man hat gesehen, dass die Drohne von dort (vom Fahrzeug aus, Anm.) gelenkt wird", sagte der Mann. Der Jagdaufseher und ein Zeuge widersprachen der Darstellung, Balluch sei an der Wegfahrt gehindert worden. Der VGT-Obmann, vor und hinter dessen Pkw sich Fahrzeuge der Jagdgesellschaft eingeparkt hatten, habe noch die Möglichkeit gehabt, nach rechts in einen Weg einzubiegen, schilderte der Jagdaufseher.

Der Polizei-Einsatzleiter sagte aus, er habe bezüglich der weiteren Vorgangsweise mit dem Bezirkspolizeichef und der Bezirkshauptfrau telefoniert. Nach einer halben oder Dreiviertelstunde sei ihm gesagt worden, "wir sollen die Amtshandlung beenden". Versuche, die Begleiter im Fahrzeug Balluchs, die "vermummt" gewesen seien, zur Ausweisleistung zu bewegen, waren nach Angaben des Beamten zuvor gescheitert.

Fortsetzung am 28. März

Der Prozess wurde schließlich auf den 28. März vertagt. Dann soll der VGT-Obmann, der den Fall angezeigt hatte, und eine Polizistin befragt werden. Auch Akten aus dem Verfahren beim Landesverwaltungsgericht Burgenland, wo über eine Maßnahmenbeschwerde Balluchs verhandelt worden war, sollen noch in den Verfahrensakt aufgenommen werden.

Kommentare