Prozess gegen Arzt geht im Herbst weiter

Symbolbild
Steirischer Mediziner soll seine Kinder gequält haben, Psychiaterin hält ihn für zurechnungsfähig.

"Ganz gesund" könne das alles nicht sein, kommentierte Richter Andreas Rom und meinte damit: Selbstverstümmelungen, Ritzen und den Versuch, sich zu erhängen. Aus diesem Grund unterbrach er im Jänner den Prozess und ließ den angeklagten Arzt von einem Psychiater anschauen.

Dessen Gutachten liegt seit Kurzem vor und klärt zumindest eines: Der Oststeirer L. wird von der Sachverständigen Adelheid Kastner als zurechnungsfähig betrachtet. Das Gerichtsverfahren gegen den Mediziner kann somit weitergehen, ein neuer Termin steht auch schon fest: Am 29. September wird erneut gegen L. am Landesgericht Graz verhandelt.

Schwere Vorwürfe

Die Geschichte hinter dem Verfahren ist tragisch, für beide Seiten. Die vier mittlerweile erwachsenen Kinder des Arztes erheben schwere Vorwürfe gegen ihren Vater: Er soll sie bedroht und gequält haben, jahrelang. Und zwar mit seinen Suizidabsichten: Er soll angekündigt haben, sich zu erschießen oder sich zu erhängen. Er soll sich einen Schraubenzieher in den Bauch gerammt haben seine minderjährige Tochter musste ihn herausziehen. Er soll seinen Kindern Tabletten und Cannabis gegeben und sie gezwungen haben, ihm Narkotika zu spritzen. Die vier Kinder beschrieben das in einer Stellungnahme für den KURIER vor Prozessbeginn im Jänner so: "Er hat mit unserem Leben gespielt. Wir haben keinen Wert für ihn."

L. gab beim ersten Prozesstag zu, was offensichtlich ist. Die Selbstverstümmelungen sind in den Gerichtsakten und damit dokumentiert, zum Teil hatte er selbst davon Fotos gemacht. Als er mit seiner Waffe in der Hand ankündigte, sich zu erschießen, schritt die Polizei ein, auch das ist aktenkundig.

Geld und Eifersucht

Aber Quälen seiner Kinder? Nicht doch, wehrt der Steirer ab. Nur einmal habe er eine Tochter geschlagen, wegen eines "hysterischen Anfalls". Die Verteidigerin sieht sowieso nur ein einziges Motiv hinter der Anzeige: "Eine krankhaft eifersüchtige Ehefrau, eine krankhaft eifersüchtige Freundin." Das alles gepaart mit Geld: "Er hat den Geldhahn zugedreht."

Das Land Steiermark hat ein vorläufiges Berufsverbot über L. verhängt, allerdings erst zwei Wochen nach Prozessbeginn im Jänner. Es bleibt bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens in Kraft.

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