Problemwolf kommt aus Bayern: Landwirte warten auf Entschädigung

Der Wolf, der im Mühlviertel aufgefallen ist
Risiko für Menschen höher als bei "wildem" Wolf

Mühlviertel. Der mehrmals im Mühlviertel gesichtete Wolf dürfte einer von jenen sein, die im Oktober aus einem Gehege im Nationalpark Bayerischer Wald entkommen sind. Das macht die Situation nicht einfacher. Einerseits schreibt man so einem Tier ein höheres Gefahrenpotenzial für Menschen zu, als bei "echt" wilden Wölfen. Andererseits kann er sich – wegen der unübersichtlichen Schadensersatzfrage für Risse – zusätzlich zum bürokratischen Problem entwickeln.

Wie berichtet, fiel der mächtige Wolf dadurch auf, dass er sich von einem Bauern, dessen Hahn er gefressen hatte, kaum mit der Mistgabel vertreiben ließ. Auch ein Jäger konnte sich kilometerweit auf die Fersen des Tieres heften, ohne dass es Reißaus nahm. Nun sagt Wolfsbeauftragter Georg Rauer: "Die DNA-Untersuchung eines Schafs, das der Wolf gerissen hat, ordnet ihn einer Type zu, der auch die Wölfe aus dem bayrischen Gehege angehören und die bisher sonst in Österreich nicht aufgetreten ist." Das spreche sehr dafür, dass es sich um einen der Gehegewölfe handelt. "Dieses Problem kann man sicher nicht anstehen lassen. Das Risiko ist weit größer, als bei einem scheuen, wilden Tier", sagt Rauer.

Erst am Dienstag ist der streunende Wolf in Bad Kreuzen im Bezirk Perg wieder in Erscheinung getreten, erklärt Bezirksjägermeister Ulf Krückl. Das Tier hat ein Reh verfolgt. Man konnte später deutlich die Spuren im Schnee sehen. "Die Bevölkerung ist natürlich beunruhigt. Vor allem, wenn Kinder draußen spielen", erklärt Krückl.

Ansprüche auf Schadensersatz von Bauern könnten im Bürokratiedschungel verloren gehen: Die Oberösterreichische Jägerschaft hat bereits 2016 eine entsprechende Versicherung beendet. "Weil wir nicht einsehen, dass die Jägerschaft diese Kosten tragen soll", betont Christopher Böck vom Landesjagdverband.

Forderungen

Das Land wiederum hat noch keine neue Regelung gefunden, sagt Udo Engel vom Büro des zuständigen Landesrates Max Hiegelsberger. "Wir haben aber noch keine Schadensforderung erhalten", sagt Engel. Deshalb sei es auch offen, wie man damit umgehen werde, und ob man eine Rechnung an den bayerischen Nationalpark weiter schicke.

Das Jagdgesetz könnte den Nationalpark allerdings von jeder drohenden Haftungsgefahr erlösen: Nach einer Frist von sieben Wochen in Freiheit gelten entlaufene Gehegetiere als Wildtiere. Sie gehören niemandem.

Franz Vogelmayer von der Tierzuchtabteilung der Landwirtschaftskammer Oberösterreich hofft jedenfalls, dass für solche Schadensfälle eine institutionalisierte Lösung kommt.

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