Postler täuschte Überfall vor, um 33.000 Euro einzusacken

(Symbolbild)
Angeklagter beteuerte, dass er aus einer Kurzschlussreaktion heraus gehandelt hätte.

Nicht besonders einfallsreich ist ein steirischer Aushilfs-Postler vorgegangen, als er im Herbst vorigen Jahres zu Geld kommen wollte: Er versteckte rund 33.000 Euro in einem Busch und täuschte dann einen Überfall vor. Doch als er das Geld holen wollte, wartete allerdings die Polizei auf ihn. Am Donnerstag gab es für diesen "glorreichen Einfall" ein Jahr bedingte Haft im Grazer Straflandesgericht.

"Sogar der Hubschrauber hat einen Räuber gesucht, den es gar nicht gab", schilderte Richter Martin Wolf dem Angeklagten. Der 26-Jährige hatte erst ein Monat bei der Post gearbeitet, als er der Verlockung des Geldes nicht widerstehen konnte. Er warf eine Tasche mit rund 33.000 Euro unter einen Busch, fuhr ein Stück weiter und schlug sich dann mit der Autotüre ein paar Mal gegen den Kopf, um die Überfallgeschichte glaubhaft wirken zu lassen. Eine Fahndung nach dem großen Unbekannten lief an - und der Angeklagte wollte seine Beute aus dem Versteck holen. "Erwartet hat ihn nicht nur das Bargeld, sondern auch die Polizei", beschrieb die Staatsanwältin die Szenerie.

Kurschlussreaktion

Der Beschuldigte beteuerte, er habe das alles "nicht geplant" gehabt. "Sehr spontan schaut's aber nicht aus", erwiderte der Richter. "Es war eine Kurzschlussreaktion", probierte es der Befragte. "Das sagen alle", winkte der Richter ab und meinte: "Sie haben gedacht, ich will die 33.000 Euro für mich behalten". "Eigentlich nicht", kam es zögernd vom Ex-Zusteller. Der Angeklagte erklärte, er habe sich gerade stellen wollen und sei nur deshalb zum Versteck des Geldes gegangen, weil dort schon Polizisten waren.

"Das mit dem Geständnis haben Sie nicht ganz verstanden", bemerkte der Richter. Er beließ es aber bei einer bedingten Haftstrafe von einem Jahr und meinte, "die Kosten für den Einsatz werden Sie sowieso treffen, und das wird so ungefähr das sein, was Sie veruntreuen wollten." Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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