Polizei soll künftig Krankheitssymptome erheben dürfen

SALZBURG: CORONAVIRUS - POLIZEI MIT MUNDSCHUTZ
Trotz heftiger Kritik der Opposition wurde der Antrag im Wirtschaftsausschuss beschlossen.

Trotz heftiger Kritik der Opposition hat die türkis-grüne Mehrheit in der Nacht auf Dienstag im Wirtschaftsausschuss des Nationalrates für die Polizei die Möglichkeit zur Mitwirkung an der Erhebung von Krankheitssymptomen bei Corona-Verdachtsfällen beschlossen. Beschlossen wurde diese Maßnahme mittels Ausschussantrag der Regierungsparteien zum Konjunkturstärkungsgesetz, das einen Vorgriff auf die Steuerreform bringt.

Erweiterung

Im Rahmen der bereits bestehenden Mitwirkungspflicht wird für die Exekutive die Möglichkeit geschaffen, die Gesundheitsbehörden nicht nur bei der Erhebung von Identitäts- und Kontaktdaten, sondern auch von allfälligen Krankheitssymptomen von Kranken, Krankheitsverdächtigen und Ansteckungsverdächtigen zu unterstützen.

Nachdem im Vorfeld bereits NEOS und SPÖ heftige Kritik daran geübt haben, meldete am Dienstag auch die FPÖ Zweifel an der Verfassungskonformität der Maßnahme an.

Ärztekammer kritistiert Vorgehen

Mit Unverständnis reagiert Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres auf die Regierungspläne zur Ausweitung der Polizeibefugnisse, Krankheitssymptome von Kranken, Krankheitsverdächtigen und Ansteckungsverdächtigen zu erheben: "Die medizinische Diagnose ist keine Aufgabe der Polizei, sondern nach wie vor Aufgabe eines Arztes", stellte Szekeres in einer Aussendung fest.

"Wenn die Antwort auf die Erfordernisse in unserem Gesundheitswesen nur die ist, der Polizei mehr Befugnisse zu geben, für die sie nicht qualifiziert ist, dann ist das eigentlich ein Armutszeugnis für die Gesundheitspolitik in Österreich", sagte der Ärztekammerpräsident.

Er forderte die Regierung stattdessen auf, das Gesundheitssystem krisensicher aufzustellen. "Wir müssen bestmöglich gegen eine zweite Welle gerüstet sein, und zwar sowohl finanziell als auch personell", betonte Szekeres. Unabdingbar sei unter anderem, dass die notwendige Schutzausrüstung für das medizinische Personal verfügbar sei.
 

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