Polizei bremst bei DNA-Analysen

Glaskugel
Beamte in den Bundesländern sind aufgefordert, mit den Auswertungen hauszuhalten.

Einbrecher sind in die Firma in NÖ eingestiegen, haben die Büros verwüstet und den Tresor geknackt. Dabei haben sie auch Spuren hinterlassen. Der Nachsatz am Polizeiprotokoll stößt dem geschädigten Unternehmer allerdings saurer auf, als die Tat selbst: "Das Kontingent ist erschöpft. Keine DNA-Auswertung möglich". Wie der KURIER in Erfahrung gebracht hat, landen immer häufiger Strafanzeigen mit diesem Vermerk auf den Schreibtischen der Staatsanwälte.

Kriminalitätsbedingt ufert auch die Zahl der molekularbiologischen Untersuchungen nach Straftaten aus und sprengt das dafür vorgesehene Budget. Auch wenn das Bundeskriminalamt das offiziell nicht bestätigt, sind die Polizeibeamten dringend angehalten, mit den Überprüfungen "streng hauszuhalten". Was die Auswertungen anbelangt, muss aktuell immer öfter das Justizministerium einspringen. "Die verantwortlichen Leute in unserem Ressort haben mir das so bestätigt", erklärt Justizsprecherin Britta Tichy-Martin. Der große Nachteil dabei: DNA-Tests, die von der Justiz in Auftrag gegeben werden, verlangen ein Sachverständigengutachten und sind deshalb wesentlich teurer.

Verbrechensbekämpfung

Molekularbiologische Untersuchungen sind aus der Verbrechensbekämpfung nicht mehr wegzudenken. Laut Silvia Strasser vom Bundeskriminalamt hat sich die Zahl der DNA-Analysen in Österreich in den vergangenen zehn Jahren mehr als verdoppelt: Von 9250 im Jahr 2007 auf mittlerweile über 20.000 – Tendenz steigend.

Ob Mord, Raub, Vergewaltigung oder Einbruch – viele Täter hinterlassen am Tatort ihren genetischen Fingerabdruck. Aber nicht jede gesicherte Spur kann auch erfolgreich ausgewertet werden. "Erfolgversprechend sind Sekretspuren wie Blut, Speichel oder Sperma. Einfacher Abrieb von Haut ist da schon wesentlich problematischer und führt bei der Auswertung oft zu keinem Ergebnis", erklärt der Sprecher der Staatsanwaltschaft Korneuburg, Friedrich Köhl.

Da es bei Straftaten jedoch auch vorkommt, dass die Polizei mehr als 100 potenzielle Spurenträger sichert, müssen die Tatort-Spezialisten der einzelnen Landeskriminalämter vorselektieren.

"100 Spuren analysieren zu lassen, würde den Rahmen sprengen. Wir müssen eine genau Auswahl treffen und die erfolgversprechenden Spuren für das Labor auswählen. Dabei sind wir angehalten, mit dem vorgegebenen Kontingent hauszuhalten", sagt ein Ermittler. Dadurch kommt es auch speziell bei Bagatelldelikten zu den besagten Ablehnungen.

Quote erschöpft

Basierend auf den Zahlen der vergangenen Jahre und der Kriminalitätsentwicklung werden den Bundesländern vom Innenministerium jährliche Kontingente für die DNA-Spurensauswertung zugewiesen, erklärt Strasser. Sollte durch besondere Ereignisse ein Bundesland nicht mit der Quote auskommen, gibt es auf Antrag Zusatzkontingente.

Laut dem Justizressort sieht die gängige Praxis allerdings ein wenig anders aus. Sind Kontingente erschöpft, steigt die Polizei auf die Bremse und die DNA-Auswertungen bleiben beim Gericht hängen. Staatsanwaltschaft Friedrich Köhl sieht darin ein zweischneidiges Schwert. Auch wenn es den gesetzlichen Auftrag gibt, jeden Täter seiner gerechten Strafe zuzuführen, müssen die Behörden auch die Grundsätze der "Wirksamkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit" berücksichtigen. Ein mehrere Tausend Euro teures DNA-Gutachten für einen aufgebrochenen Kaugummiautomaten sei sicher nicht zweckdienlich.

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