Bäcker wegen sexueller Belästigung geklagt

Die Auszubildende Konditorin Fee Mikkelsen schneidet am Montag (09.01.2012) in Frankfurt am Main einen Kuchenboden durch. Die 19-jährige ist Auszubildende in einem Beruf, den Nachwuchsprobleme plagen. Foto: Emily Wabitsch dpa/lhe (zu dpa-lhe "Erst Handwerk, dann Studium - eine Konditorin in der Ausbildung" vom 10.01.2012) +++(c) dpa - Bildfunk+++
Torte hatte die Form eines erigierten Penis - Zwei Mitarbeiterinnen zogen gegen ihren Chef vor Gericht. Der Beklagte bestreitet die Vorwürfe.

Ein juristisches Nachspiel hat nun die Aktion eines Bäckermeisters aus Salzburg. Der Mann hatte seinen beiden Mitarbeiterinnen vor einem Jahr mit den Worten, dass sie nun einmal "etwas Gescheites sehen" würden, eine Torte in Form eines Phallus überreicht. Nun ist er mit einem Zivilprozess wegen massiver "sexueller Belästigung nach dem Gleichbehandlungsgesetz" am Salzburger Arbeits- und Sozialgericht konfrontiert. Die zwei Frauen fordern "wegen der erlittenen Unbill" eine Entschädigung von 2000 Euro samt Zinsen.

Die Backwerk mit Schokoladenglasur überzogen hatte die Gestalt eines erigierten Penis. Eine weiße Zuckerglasur deutete einen Samenerguss an, Schwedenbomben mit Streusel stellten die Hoden dar. Der Bäcker hatte die 40 Zentimeter breite und 70 Zentimeter hohe Torte am 5. Juni 2012 in der Backstube einer der beiden Bediensteten überreicht. Die sei kein Einzelfall gewesen. Er habe sie "mehrfach verbal und durch Vorlage von Backwaren, die dem sexuellen Bereich zuzuordnen sind, sexuell belästigt", lautete der Vorwurf, sagte Imre Juhasz, Sprecher und Vizepräsident des Landesgerichtes Salzburg.

Auch die Kollegin der Frau fühlte sich angesprochen. Sie hatte ihren Chef ebenfalls wegen sexueller Belästigung geklagt. Die beiden Gerichtsverfahren wurden verbunden.

Wie die warmen Semmeln

Der Bäcker bestritt die Vorwürfe. Seine Rechtfertigung lautete sinngemäß: Er habe die Phallus-Torte den Mitarbeiterinnen nur gezeigt, damit sie über das Verkaufsprodukt bescheid wüssten und es den Kunden auch anbieten sollten. Eine solche Torte könne ja nicht in der Auslage präsentiert werden. Außerdem würde sich diese spezielle Torte wie warme Semmeln verkaufen. Es bestehe eine große Nachfrage für Polterabende und ähnliche Veranstaltungen. Er habe seine Mitarbeiterinnen nicht absichtlich belästigen wollen, meinte der Bäckermeister und bezeichnete die Klage als Racheakt.

Die Klägerinnen haben ihren Arbeitsplatz mittlerweile verlassen. Das Dienstverhältnis wurde im Oktober 2012 beendet. Eine vorbereitende Tagsatzung hat bei Gericht bereits stattgefunden. Die Verhandlung wird am 26. September fortgesetzt.

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