"Pendlermaut": Verkehrsjurist sieht keine rechtlichen Hindernisse

Parkgebühren sind laut ARBÖ-Experten alleinige Sache der Gemeinden. Der oberste Landesjurist will der Regierung heute einen Bericht dazu vorlegen.

Die Diskussionen rund um eine 700-Euro-Jahreskarte für Pendlerparkplätze in der Stadt Salzburg drehte sich zuletzt vor allem um die Frage, ob die geplante Lösung rechtlich hält. Für ÖVP-Stadtrat Harald Preuner steht jedenfalls seit Beginn der Debatte fest: "Das ganze Modell ist derzeit in unserem Landes-Parkgebührengesetz nicht unterzubringen", meint er. Und er verweist der mit seiner Auffassung auf den Magistrat. "Das sieht die ganze Beamtenschaft so", behauptet Preuner. Vor allem die jährliche Pauschalgebühr stehe rechtlich auf wackeligen Beinen – im Parkgebührengesetz ist nämlich nur von "monatlichen Bauschbeträgen" die Rede (siehe Zusatztext).

Ablenkungsmanöver?

Während man sich beim ÖAMTC auf Anfrage mit einer Einschätzung zurückhält, deklariert sich ARBÖ-Verkehrsjurist Gerald Hufnagel klar: Für ihn fällt die Parkraumbewirtschaftung eindeutig in den Hoheitsbereich der Gemeinden. Daran ändere auch ein Landesgesetz nichts. "Nur mit verfassungsmäßigen Einwänden könnte man das kippen", meint Hufnagel. Für ihn ist die Debatte um die Rechtsgültigkeit daher ein "Nebelfeuer, um von den Tatsachen abzulenken", wie er sagt.

Hufnagel räumt aber ein, dass es dazu unterschiedliche Auffassungen geben könnte. Paul Sieberer, Leiter des Legislativ- und Verfassungsdienst des Landes Salzburg, wollte sich am Mittwoch dazu nicht in die Karten blicken lassen. "Wir sind gerade dabei, das auszuarbeiten", hieß es von Sieberer knapp. Er plane zuerst der Politik in der heutigen Regierungssitzung von der Rechtsauffassung seiner Abteilung berichten.

Der Grundsatzamtsbericht zur neuen Verordnung ist jedenfalls bereits am Dienstag im Senat der Stadt mit Stimmen der SPÖ und der grünen Bürgerliste angenommen worden. Details, etwa welche Kosten für die Pendler-Jahreskarte letztlich anfallen, sollen in weiteren Amtsberichten behandelt werden. Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) ließ aber bereits durchklingen, dass ihm auch 450 bis 500 Euro für den Anfang reichen könnten.

Umsetzung bis 2019

Noch vor dem Sommer soll der Gemeinderat eine entsprechende Verordnung beschließen. Ausgehend von den durch die parkenden Pendler "besonders belasteten Stadtteilen" soll ab Anfang 2018 bis zum Ende der Legislaturperiode im Frühjahr 2019 die flächendeckende Parkzone umgesetzt werden.

Die Kommunen können demnach „monatliche Bauschbeträge“ (Pauschalen, Anm.) einheben. Diese dürfen nicht höher sein, als die für 100 Stunden zu entrichtende Parkgebühr – theoretisch bis zu 140 Euro im Monat. Strittig ist bisher aber, ob auch eine jährliche Pauschale zulässig ist, da diese Möglichkeit im Gesetz nicht erwähnt wird.

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