Oman gibt Warnung für Österreich aus

Vollverschleierung ist ab 1. Oktober in Österreich verboten
Hinweis für Reisen ab dem 1. Oktober wegen des Burka-Verbotes.

Das beschlossene Burka-Verbot, das mit 1. Oktober in Österreich in Kraft tritt, hat die ersten Auswirkungen in der arabischen Welt. Die omanische Botschaft in Wien hat für ihre Landsleute eine entsprechende Warnung veröffentlicht. Darin wird auf das Verbot der Vollverschleierung hingewiesen - das berichtet die Times of Oman.

Arabische Touristinnen müssen demnach künftig ihren Niqab ablegen - sonst drohen Geldstrafen bis zu 150 Euro. Das am Sonntag in Kraft tretende „Burkaverbot“ untersagt nicht nur das Tragen konservativ-islamischer Schleier, sondern auch "jede andere unbegründete Form der öffentlichen Verhüllung". Die Polizei verspricht „Fingerspitzengefühl“.

Das Verhüllungsverbot betrifft künftig drei von insgesamt acht üblichen konservativ-islamischen Kopfbedeckungen - und zwar jene, die das Gesicht komplett verhüllen, nicht aber Kopftücher, bei denen das Gesicht sichtbar bleibt. Gesichtszüge vom Kinn bis zum Haaransatz müssen in der Öffentlichkeit erkennbar sein. Ausnahmen gibt es etwa aus gesundheitlichen Gründen, bei Traditionsveranstaltungen (Fasching) oder wenn die „Verhüllung“ beruflich notwendig ist (Clowns, Handwerker, Mediziner).

Bei Verstößen gegen das Verhüllungsverbot soll die Betroffene von der Polizei zuerst aufgefordert werden, die Verhüllung abzulegen - in diesem Fall könnte auf eine Strafe verzichtet werden. Wird die Abnahme verweigert, müsste die betreffende Person zur Identitätsfeststellung festgenommen werden, in weiterer Folge würde auch ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. Wozu die Polizei vom „Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz“ nicht ermächtigt wird, ist die zwangsweise Abnahme eines Schleiers. Dies ist nur zur Identitätsfeststellung am Wachzimmer zulässig, unter Beiziehung weiblicher Polizistinnen.

Verhüllungsverbot tritt am Sonntag in Kraft

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