Oligarch Firtash: Oberster Gerichtshof stoppt vorerst Auslieferung in die USA

Ukrainischer Industrieller Dmytro Firtasch
Die Anwälte des ukrainischen Milliardärs punkten an zwei rechtlichen Fronten, nun ist der Europäische Gerichtshof am Zug.

Der ukrainische Oligarch und Industrielle Dmytro Firtash ist im März 2014 aufgrund eines US-Haftbefehls in Wien gestrandet und wird auch die diesjährigen Weihnachtsfeiertage in Österreich verbringen. Zum Feiern gibt es für ihn diesmal viel. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Montag seinen Verteidigern Dieter Böhmdorfer und Rüdiger Schender schriftlich mitgeteilt, dass Firtash vorerst nicht in die USA zwangsverfrachtet wird.

"Die Durchführung der Auslieferung wird bis zur Entscheidung über den vorliegenden Erneuerungsantrag gehemmt", heißt es in dem drei Seiten starken OGH-Beschluss mit der Aktenzahl 14 Os 84/17k-8. Der OGH begründet die "aufschiebende Wirkung" damit, dass "der Antrag des Betroffenen auf Erneuerung des Verfahrens "nicht offenbar aussichtslos ist", und dass ansonsten "die Gefahr vollendeter Tatsachen" geschaffen würde. Oder anders gesagt: Das Höchstgericht hält eine Auslieferung nicht für sinnvoll, wenn noch nicht alle Rechtsmittel endgültig ausgeschöpft sind.

Gewichtige Beschwerde

Zwar hat das Oberlandesgericht Wien im vergangenen Februar die Auslieferung des ukrainischen Milliardärs in die USA für zulässig erklärt, aber seine Anwalte Dieter Böhmdorfer und Rüdiger Schender haben dagegen eine gefinkelte Beschwerde beim OGH eingebracht.

Sie haben "die Erneuerung des (rechtskräftigen) Verfahrens" beantragt, weil das Gericht bei der Genehmigung der US-Auslieferung angeblich EU-Recht verletzt hat. Den Antrag stützen sie auf die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und auch auf die Grundrechte-Charta der EU.

Die Wiener Höchstrichter haben sich deshalb an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gewandt. Sie wollen nun vom EuGH wissen, ob sie beide Regelungen bei ihrer Prüfung einbeziehen müssen, obwohl das österreichische Recht eine solche Überprüfung nur bei Verletzung der Menschenrechtskonvention vorsieht.

Für Firtash steht dabei viel auf dem Spiel. In den USA drohen ihm bis zu 50 Jahre Haft und die Beschlagnahmung seines gesamten Vermögens. Er wird der Bestechung (18,5 Millionen Dollar) "indischer Amtragsträger" beschuldigt. Es ging dabei angeblich um Titanerz-Schürfrechte für seine Wiener Firma Ostchem. Firtasch weist die Vorwürfe zurück.

Spanisches Dorf

An der zweiten Front konnten die Anwälte voll punkten. Das Oberlandesgericht Wien hat am Dienstag beschlossen, Firtash nicht an die spanische Justiz auszuliefern. Die im spanischen EU-Haftbefehl angeführten strafbaren Handlungen sind "nicht ausreichend konkret". Schon das Landesgericht Wien hatte dieses Ersuchen aus Barcelona deshalb abgelehnt.

Dabei sind die katalonischen Ermittler mit schweren Geschützen aufgefahren. Sie werfen dem Ukrainer Firtash vor, Mitglied einer kriminellen Vereinigung zu sein, die Gelder aus organisierten Verbrechen des russischen Mafiabosses Semjon "Seba" Mogilevich wäscht. Firtash bestreitet das.

Mit dem Haftbefehl übermittelten die Spanier auch Niederschriften abgehörter, aber eher belangloser Telefongespräche von angeblichen Tatverdächtigen. Substanzielle Ergänzungen blieben sie bisher heute schuldig. Nicht einmal den Tatort oder die mutmaßliche Tatzeit konnten sie belegen. "Im Wesentlichen enthält der Haftbefehl nur die Behauptung, Firtash habe einen ‚engen Kontakt’ und eine ‚Vertrauensstellung‘ zu einem anderen Tatverdächtigen", stellte das OLG Wien fest. "Auch der Vorwurf der Geldwäscherei ist nicht durch die Behauptung konkreter Tathandlungen untermauert."

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