OGH-Urteil: Richter versprach Amtsanwärterin Orgasmusgarantie

Symbolbild.
Beschuldigter trat der Anwärterin zu Nahe/ Oberste Gerichtshof bestätigte Urteil

Der Oberste Gerichtshof hat ein Urteil des Oberlandesgerichts Graz gegen einen Richter bestätigt, der sich einer Amtsanwärterin unsittlich genähert habe, berichtet Die Presse. Der Jurist soll in seiner Privatwohnung gegenüber der ihm zugeteilten Rechtsanwärterin erläutert haben, Oralverkehr durchführen zu wollen. Dabei äußerte der Richter: "Es gebe eine Orgasmusgarantie" und es "wäre eine Verschwendung, wenn sie es nicht machen würde".

Außerdem habe der Richter der Anwärterin Videos vorgeführt, die "Frauen beim Orgasmus" zeigten und gemeint, dass "sie das verpassen würde". Weil die Betroffene durchgehend ablehnte, meinte Herr H., er würde in ihre Beurteilung angeben, dass sie konsequent sei. Der OGH bestätigte jetzt die Geldstrafe von 7000 Euro. Außerdem muss der Richter die Verfahrenskosten von 1000 Euro übernommen.

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