Österreicher als Bankomatsprenger in Nürnberg verurteilt

(Symbolbild)
Auf die Idee kamen der Niederösterreicher und sein Komplize durch die Sendung "Aktenzeichen XY...ungelöst".

Ein 23-jähriger Österreicher ist am Landgericht Nürnberg-Fürth als Bankomatsprenger verurteilt worden. Laut einem Bericht des Online-Portals "n-land.de" bekam der junge Mann aus dem Großraum Wien fünf Jahre Haft. Er wurde der Sprengung eines Geldautomaten in Oberferrieden im April 2016 für schuldig befunden, Monate später lieferte er der deutschen Polizei eine filmreife Verfolgungsjagd.

Den 23-jährigen Niederösterreicher und einen Kompagnon plagten laut "n-land.de" erhebliche Schulden. Ausgerechnet die TV-Sendung " Aktenzeichen XY ... ungelöst" brachte die beiden auf die Idee der Bankomatsprengung. Sie spähten in Süddeutschland geeignete Objekte aus. In Oberferrieden schlug der 23-Jährige dann zu: Er leitete in der Nacht auf den 29. April in den Automaten einer Sparkassenfiliale ein Gasgemisch ein. Dann legte er mit einem Bremsreiniger eine Spur, zündete diese an und verursachte eine Explosion.

An die Geldkassette mit 100.000 Euro kam er aber nicht heran. Auch eine zweite Explosion brachte nicht den gewünschten Erfolg. Der 23-Jährige flüchtete ohne Beute, hatte aber einen Sachschaden von rund 35.000 Euro angerichtet. Im Mai 2016 soll er zwei weitere erfolglose Anschläge auf Bankomaten verübt haben.

Weitere Delikte 2016 geplant

Im Herbst 2016 plante der nun Verurteilte mit seinem Komplizen weitere Delikte. Laut "n-land.de" schafften sich die beiden einen PS-starken Audi mit Zusatztanks an. An die Geldkassetten kamen die beiden aber nicht mehr: Am 27. November 2016 wurde der 23-Jährige von der Polizei gestellt: Nach einer mehrstündigen Verfolgungsjagd baute er einen Unfall auf der deutschen A3 und wurde kurze Zeit später in einem Abwasserrohr, in dem er sich versteckt hatte, festgenommen.

Der Prozess begann erst mehr als ein Jahr darauf: Die Staatsanwaltschaft sah den Tatbestand des versuchten Mordes in der Verfolgungsjagd erfüllt - schließlich konnte sich ein Polizist nur durch einen Sprung retten -, ein Schwurgericht sah dies aber nicht so und gab die Anklage an eine allgemeine Strafkammer weiter. Die Anklagebehörde legte dagegen Beschwerde ein, was aber abgewiesen wurde.

Verurteilt wurde der Niederösterreicher unter anderem wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und versuchten Diebstahls in drei Fällen sowie Gefährdung des Straßenverkehrs und unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Sein Komplize bekam übrigens in Österreich 15 Monate Haft wegen Beihilfe zum Diebstahl.

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