Österreich wird fremde Häftlinge schwer los

Österreich wird fremde Häftlinge schwer los
Verbüßung im Heimatstaat: Verfahren um Übernahme von Gefangenen dauern oft bis zum Strafende.

Über 2000 verurteilte Straftäter aus 79 verschiedenen Nationen, die keine EU-Mitgliedsstaaten sind, sitzen ihre Strafe derzeit in einem österreichischen Gefängnis ab. Die Justiz versucht, die ausländischen Häftlinge zur Verbüßung ihrer Haft an ihre Heimatstaaten zu übergeben. Wie sich aus der Beantwortung einer parlamentarischen FPÖ-Anfrage ergibt, gelingt das nur sehr beschränkt.

2015 ersuchte Österreich 20 Mal um Übernahme des Strafvollzuges, ganze drei Mal wurde die Bitte erhört: Zwei Häftlinge übersiedelten in die Türkei, einer nach Serbien. In den vergangenen Jahren verweigerten sich die Drittstaaten häufig auf Grund mangelnder Haftkapazitäten.

Auch mit EU-Mitgliedsstaaten klappt die Übernahme zur Strafverbüßung nicht reibungslos. 2015 wurden 276 Ersuchen gestellt, Österreich konnte jedoch nur 102 Gefangene "loswerden". In 85 Fällen hatten die Täter ihre Strafe bereits in Österreich abgesessen oder waren bereits bedingt entlassen worden, bevor das jeweilige EU-Land über das Ansuchen entschieden hatte.

Mag. Barbara Göth-Flemmich vom Justizministerium sagt, dass die Verfahren bei Nicht-EU-Staaten im Schnitt ein Jahr oder länger dauern. Vor allem aus Südamerika, Japan oder Thailand bekomme man extrem lange keine Antwort.

Maximal 90 Tage

Bei EU-Staaten dauert das Verfahren zur Übernahme des Strafvollzuges etwa ein halbes Jahr. Und das ist auch noch zu lang, wenn man sich am EU-Rahmenbeschluss orientiert, der maximal 90 Tage bis zur Entscheidung vorsieht. Höchstens 30 Tage dürfte es nach dieser Vorgabe dann noch bis zur tatsächlichen Überstellung des Häftlings dauern.

Der EU-Beschluss war bis 2011 umzusetzen (Österreich hat ihn bis dahin umgesetzt), doch sind einige EU-Mitglieder damit noch im Verzug. Das Justizministerium ist aktuell mit Rumänien, Ungarn und der Slowakei in intensiven Gesprächen, um die Überstellung von Strafhäftlingen mit entsprechenden Staatsbürgerschaften zu beschleunigen.

Überfüllung der Gefängnisse ist übrigens kein Grund, mit dem ein EU-Staat die Übernahme eines Häftlings ablehnen kann.

Für das laufende Jahr sieht Barbara Göth-Flemmich eine langsame Verbesserung der Situation vor allem mit EU-Mitgliedsstaaten.

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