Öfter dicke Luft in Graz als die EU erlaubt

In Graz ist die Feinstaubbelastung wieder besonders hoch
Feinstaub: Höchstgericht verweist abgewiesene Klage eines Anrainers zurück an das Land.

Graz und Leibnitz sind auch heuer wieder jene Städte, in denen die Feinstaubwerte am öftesten überschritten wurden. Da es in Graz fünf Messstationen gibt, liegt die Landeshauptstadt gleich mit vier Plätzen voran, gefolgt von Leibnitz auf Rang fünf.

Für Grazer Politiker sollten längst die Alarmglocken schrillen: Je nach Standort der Messstation wurden die Feinstaub-Grenzwerte heuer bereits 41-mal bzw. 37-mal überschritten. Die EU erlaubt jedoch pro Jahr nur 35 Tage, Österreich selbst gar nur 25.

Dabei hat die Feinstaub-Saison erst begonnen. Da kommt eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) gerade zur richtigen Zeit: Die Höchstrichter verwiesen den Antrag eines Grazers, in dem er von der Landesregierung Maßnahmen gegen die hohe Feinstaubbelastung in Graz begehrte, zurück an das Landesverwaltungsgericht. Das Land hatte den Antrag abgelehnt, die zweite Instanz bestätigt. Jetzt geht das Verfahren von vorne los.

Langer Atem

Kläger Walter Hoffmann, pensionierter Raumplaner, braucht schon seit mehr als vier Jahren einen langem Atem. Seit März 2013 dauert der Rechtsstreit mit dem Land Steiermark bereits: Unterstützt von den Grünen brachte Hoffmann als Einzelperson einen Antrag bei der Landesregierung ein, um ausreichende Maßnahmen gegen Feinstaub zu fordern.

Dabei half ein juristischer Kniff: So ein Antrag ist laut EU-Recht möglich, wenn jemand direkt von Grenzwert-Überschreitungen betroffen ist. Als Grazer sei man das, urteilte Hoffmann und will so tageweise Kfz-Fahrverbote in der Stadt oder eine Umweltzone durchsetzen. Der Akt ging hin und her, endete letztlich aber mehrmals mit der Ablehnung durch das Land. Die Behörde betrachtete so einen Antrag als nicht zulässig.

Anderes Ergebnis

Zuletzt begründete das Land mit einem Rückgang an Überschreitungstagen, nahm jedoch nur 2014 und 2016 als Referenz. 2015 wurde geflissentlich ausgelassen, wohl weil die Grenzwerte an 46 Tagen überschritten wurden. So gehe das nicht, rügen die Höchstrichter nun: "Es kann nichtausgeschlossen werden, dass die Berücksichtigung der Fakten des Jahres 2015 zu einem anderen Verfahrensergebnis geführt hätten", halten sie fest. Nämlich die Erkenntnis, dass Hoffmanns Antrag sehr wohl berechtigt sei, und von ihm geforderte Maßnahmen geprüft werden müssten.

Eine der Maßnahmen dürfte eine ausreichende Anzahl an Bäumen in der Stadt sein. Am Montag meldeten jedoch die Gegner des neuen Murkraftwerks in Graz-Puntigam und des Speicherkanals "die Zerstörung im Herzen der Stadt": Beim Augarten in der Nähe der Innenstadt wurden am Murufer Bäume gerodet. Die Holding Graz beschrieb das allerdings als "schmalen Streifen", es gehe um "kleinräumige Maßnahmen".

Kommentare