Nummernschild mit Nazi-Code: Haft auf Bewährung

Landesgericht Salzburg
Im Prozess um einen 44-Jährigen Deutschen, der von 2009 bis 2013 mit einem Kennzeichen mit Nazi-Code unterwegs gewesen sein soll, ist ein Urteil gefallen. Der Mann erhielt eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung.

Mehr als vier Jahre lang soll ein 44-Jähriger mit einem Autokennzeichen, das die Ziffern 88 verwendete, unterwegs gewesen sein. Die Zahlen gelten als Code für "Heil Hitler". Nun wurde der Kennzeicheninhaber wegen NS-Wiederbetätigung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Vor Gericht musste er sich außerdem wegen des Versendens von Bild-Nachrichten nationalsozialistischen Inhalts über WhatsApp verantworten. In diesem Anklagepunkt wurde er freigesprochen. Der Deutsche hatt vor Prozessbeginn seine Unschuld beteuert, das Wunschkennzeichen sei ein Geschenk seiner Ex-Frau gewesen.

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