NS-Wiederbetätigung: Sieben junge Männer in Leoben vor Gericht

Prozessauftakt in Leoben.
Die Männer sollen einschlägige Postings auf Facebook verbreitet haben. Außerdem verfügten sie über eine Sammlung von Nazi-Devotionalien und Kriegsmaterial.

Sieben Männer sind am Montag in Leoben wegen Wiederbetätigung vor einem Geschworenengericht gestanden. Ihnen wurde vorgeworfen, einschlägige Postings auf Facebook getätigt, NS-Devotionalien gesammelt und verbotenes Kriegsmaterial besessen zu haben. Die Angeklagten waren teilweise geständig.

Einer der Haupttäter war nicht zur Verhandlung erschienen, er ließ dem Gericht ausrichten, er bleibe ihn Deutschland, wo alle Ermittlungen gegen ihn eingestellt worden sind. Der Staatsanwalt beantragte, ihn zur Fahndung auszuschreiben.

NS-Zeit verherrlicht

Dann erzählte der Ankläger ausführlich, wie sich die Männer im Alter von 23 bis 32 Jahren immer wieder getroffen und die NS-Zeit verherrlicht hatten. Geplant war die Gründung einer Untergruppe der deutschen Organisation "Legion Werwolf" unter dem Titel "Legion Werwolf Ostmark".

Die sieben Beschuldigten sollen sich in unterschiedlicher Intensität betätigt haben, vom NS-Gedankengut waren aber offenbar alle angetan. T-Shirts und Pullover mit einschlägigen Aufschriften ("Adolf-Hitler-Europatour 1939 - 1945") wurden getauscht, Gegenstände wie Stahlhelme, Hitlerstatuen, NS-Orden, Uniformen gesammelt, der Körper mit Hakenkreuzen, Runen oder "88" tätowiert. Einer der Angeklagten meldete sich am Telefon mit "Führerbunker", führte der Staatsanwalt aus. Einem betrunkenen Kollegen malten die anderen ein Hakenkreuz auf die Brust und schrieben "I love Adolf" dazu.

Vom Gedankengut distanziert

Bei der Verhandlung zeigten sich die jungen Männer in vielen Punkten geständig, aber mittlerweile wollen sich alle von diesem Gedankengut distanziert haben. Von der Verteidigung wurde alles eher harmlos dargestellt: Die Angeklagten seien zu Konzerten gefahren und hätten Partys gefeiert, wo sie betrunken möglicherweise den Hitlergruß gezeigt oder sich gegenseitig mit Hakenkreuzen bemalt hätten, so die Quintessenz der Ausführungen.

Angeklagt wurde auch der Besitz von Kriegsmaterial wie Panzergranate oder Schusswaffen. Ein Andenken an seinen Opa, wie der Stahlhelm oder die Hitlerstatue, so einer der Beschuldigten, denn dieser sei bei der Wehrmacht gewesen. "Er besitzt diese Gegenstände, das ist aber nicht strafbar", betonte der Verteidiger des Beschuldigten.

Kommentare