Nobelskiort Lech bekam Hebel gegen Ausverkauf

Schon jetzt gibt es in Lech 700 legale Ferienwohnungen
Verfassungsgericht gab Gemeinde Recht: Anträge auf Freizeitwohnsitze dürfen abgelehnt werden.

In Lech am Arlberg spukt seit mehreren Jahren das Albtraum-Szenario herum, dass sich der Nobel-Skiort zur Geistergemeinde entwickeln könnte. Schon jetzt gibt es in dem Dorf mit seinen rund 1500 Einwohnern 700 bewilligte Ferienwohnungen. Sie sind mehrheitlich im Besitz zahlungskräftiger Gäste, die ihre Domizile abseits der Saison zuhauf leer stehen lassen.

Doch die Begehrlichkeiten nach weiteren Freizeitwohnsitzen ist längst nicht am Ende angelangt. Allein der Dornbirner Anwalt Karl Schelling vertritt 43 Mandanten, die in Lech für ihren Immobilien-Besitz eine Ferienwohnungswidmung von der Gemeinde möchten. Da es sich bei den Antragsstellern teilweise um Inhaber von Pensionen und Hotels handelt, stehen allein ihre Begehren für rund 300 Wohnungen.

Nachdem die Gemeinde im März diesen Jahres 36 Anträge auf die begehrte Widmung abgelehnt hat, zog Schelling vor den Verfassungsgerichtshof. Doch der hat nun zugunsten von Lech entschieden, wie Bürgermeister Ludwig Muxel am Samstag in einer Aussendung mitteilte. "Der Angriff von Immobilienspekulanten konnte im Interesse der Einheimischen abgewehrt werden", erklärte der Ortschef.

Der Verfassungsgerichtshof habe in seinem Beschluss begründet, dass die eingebrachte Beschwerde keine Aussicht auf Erfolg hat. Es sei nicht erkennbar, dass die Verordnung der Gemeinde Lech von 2015 "gegen die unionsrechtlichen Grundfreiheiten verstoße, weswegen von vornherein eine Inländerdiskriminierung nicht vorliegen kann".

Aus für Widmungen

Vor zwei Jahren hat der Gemeinderat von Lech beschlossen, keine weiteren Ferienwohnungen mehr zu widmen. Die Entscheidung war nicht ganz freiwillig. Die Kritik von Schelling an der bisherigen Vergabepraxis hatte die EU auf den Plan gerufen. Der Vorarlberger Landtag war daraufhin zu einer Gesetzesänderung gezwungen.

Den Gemeinden wurde die EU-rechtswidrige Möglichkeit genommen, Ferienwohnungen unter "besonders berücksichtigungswürdigen Umständen" widmen zu dürfen. Von diesem Ermessensspielraum hat Lech immer wieder Gebrauch gemacht. Kritiker warfen Bürgermeister Muxel deshalb vor, Freunderlwirtschaft zu betreiben – was dieser immer vehement bestritt. Tatsache ist, dass eine Widmung für eine Ferienwohnung den Wert einer Immobilie aufgrund der großen Nachfrage massiv hebt.

Dass die Sache für Lech nun ausgestanden ist, steht noch nicht fest. Denn bereits Anfang des Jahres hatte Rechtsanwalt Schelling angekündigt: "Ich gehe durch alle Instanzen."

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