NMS-Lehrer wollte "Quickie" mit Schülerin

Einer der Chats: Der Lehrer wollte seine Schülerin massieren (Montage).
Pädagoge an Neuer Mittelschule schrieb sexuell aufgeladene Nachrichten an Minderjährige. Er verlor sein Fix-Stelle, darf aber weiter unterrichten.

Die Liste an Verfehlungen, die von der Disziplinarkommission für Tirols Landeslehrer in dieser Affäre aufgezählt werden, ist lang. Für den eigentlich unversetzbaren Beamten bedeutet der Schuldspruch des Senats eine Geldstrafe in Höhe von drei Monatsbezügen und den Verlust seiner Planstelle an einer Neuen Mittelschule (NMS) im Zillertal. In der betroffenen Gemeinde waren die Umtriebe des Mannes "Tagesgespräch", heißt es.

Der Lehrer hat zwei Schülerinnen über Handy-Chats Nachrichten geschickt, die zum Teil nicht druckreif sind. Eines der Mädchen hatte gerade die vierte Klasse absolviert, als es kurz vor Ferienbeginn im Juli 2016 von dem Lehrer kontaktiert wurde. Die Konversation ist gespickt mit Komplimenten zum Aussehen der Schülerin und enthält unter anderem den Wunsch, der Minderjährigen den Rücken zu massieren.

Fotos

Einer 15-Jährigen, die er wenige Monate zuvor noch unterrichtet hatte, schrieb der Lehrer 2016 Botschaften, die an Eindeutigkeit nicht zu übertreffen sind. Er wollte sich demnach mit dem Mädchen etwa für einen " Quickie" treffen und forderte es zum Oralsex auf. Der Mann übermittelte auch Fotos. Eines davon zeigt seine Brust, auf den anderen ist ein Kussmund mit Zunge zu sehen.

Im Disziplinarerkenntnis stellt die Kommission fest, dass "auch die Entlassung als Strafe in Erwägung gezogen wurde". Als mildernd wurde jedoch die bisherige Unbescholtenheit des Mannes und ein umfassendes Geständnis gewertet.

"Wir haben es uns nicht leicht gemacht", sagt eines der Mitglieder des Senats zum KURIER. Aber auch trotz der Tatsache, dass "vor Ort die Emotionen hochgingen", habe es gegolten, die Causa sachlich zu beurteilen. Um nicht weiter Öl ins Feuer zu gießen, habe man schnell entschieden. Der Lehrer wurde kurz nach der Disziplinaranzeige suspendiert. Das ist ebenfalls mit Gehaltseinbußen verbunden.

Auch die Staatsanwaltschaft ermittelte, erhob jedoch keine Anklage. Der Beamte begab sich in therapeutische Behandlung. Ein amtsärztliches Gutachten kam zum Schluss, dass aus psychiatrischer Sicht keine Bedenken für eine Wiederaufnahme der Lehrtätigkeit bestünden. Der Lehrer unterrichtet nicht mehr im Zillertal.

Strafrahmen

Die Strafe sieht der Senat "im oberen Drittel des möglichen Strafrahmens angesiedelt, um ein deutliches Zeichen zu geben, dass die Kommunikation zwischen Lehrer und Schüler bzw. ehemaligen jugendlichen Schülern nur korrekt zu erfolgen hat und keinerlei sexuellen und pornografischen Inhalt aufweisen darf."

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