Neues Gesetz öffnet Tür für Bordelle

Der Innsbrucker Straßenstrich sorgt seit Jahren für hitzige Debatten. Nun gibt es neue Regeln
Am Straßenstrich wird bald kräftig gestraft. Das trifft auch Freier. Das neue Polizeigesetz erleichtert aber auch die Eröffnung von Laufhäusern.

Eigentlich war im Juli vergangenen Jahres bereits alles paktiert. ÖVP und Grüne hatten sich auf eine Novelle des Landespolizeigesetzes verständigt. Die zielte von schwarzer Seite vor allem darauf ab, dem illegalen Straßenstrich in Innsbruck Grenzen aufzuzeigen. Die Grünen wiederum wollten nicht, dass sich die Maßnahmen gegen die Frauen selbst richten. Darum war geplant, dass sich Prostituierte in sogenannten Studios selbstständig machen können.

Die Ablehnung in der Begutachtung des Gesetzes war aber so breit, dass das Paket wieder aufgeschnürt wurde. Die neue Version wurde am Mittwoch, rund zwei Jahre nach dem die Koalitionspartner zu verhandeln begonnen haben, einstimmig im Landtag beschlossen. Die – nicht zuletzt von der Polizei geforderten – Verschärfungen sind geblieben.

Freier müssen zahlen

Männer, die am illegalen Straßenstrich mit Frauen ins Geschäft kommen, müssen künftig mit Strafen von bis zu 4000 Euro rechnen. Von der abschreckenden Wirkung war Tirols Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) schon im Vorjahr überzeugt und meinte ironisch: "Wenn so ein Brief nach Hause kommt, dann kann das recht lustig werden."

Wesentlich teurer als bisher kann es für Prostituierte werden, die ihre Dienste am Straßenstrich anbieten. Wurden sie dort erwischt, konnten sie bis zum Abschluss des Verfahrens bei neuen Verstößen nicht belangt werden. Nun kann die Polizei jedes Delikt strafen. Das soll nicht zuletzt das Geschäft der Zuhälter zerstören. "Mit der Novelle möchten wir vor allem die Hintermänner der Rotlichtszene ins Visier nehmen, die Frauen oftmals gegen ihre Willen in die Prostitution zwingen, die Menschenhandel betreiben, den Drogenmarkt kontrollieren und mit dem Leid von Menschen viel Geld verdienen", erklärte ÖVP-Klubobmann Jakob Wolf nach der Abstimmung im Landtag.

Von den ursprünglich vorgesehenen Studios ist im neuen Gesetz keine Rede mehr. Gebi Mair, Klubobmann der Grünen, sieht die Balance dennoch gewahrt, da auch neue Freiräume geschaffen werden. "Wir haben die Bedarfsprüfung für Bordelle abgeschafft", sagt er. Die wurden bisher von der Polizei durchgeführt, wenn bei einer Gemeinde ein Antrag für ein neues Freudenhaus gestellt wurde. Klare Richtlinien gab es nicht.

Nun wurde diese zentrale Hürde für legale Prostitution beseitigt. Gemeinden dürfen zwar Verbotszonen für Bordelle einrichten, gänzlich untersagen können sie solche Vorhaben aber nicht. Gewissermaßen als Ersatz für die Studios sieht das Gesetz auch vor, dass Sexarbeiterinnen selbst Bordelle eröffnen können – und das unter erleichterten Auflagen. Derzeit gibt es elf Freudenhäuser in Tirol. Ihre Zahl dürfte steigen.

Angebot und Nachfrage

Mit einem sprunghaften Anstieg rechnet Mair nicht. "Aber das wird der Markt regeln", sagt der Klubobmann nüchtern. Die Nachfrage ist das eine. Was sich laut Mairs Einschätzung zweifellos ändern wird, ist die Art des Angebots: "Was sich sicher auftun wird, sind Laufhäuser." Die Novelle sieht vor, dass Prostituierte künftig ihre Dienstleistungen über Internet und Telefon anbahnen dürfen. Die Treffen könnten dann in eigens geschaffenen Stundenhotels stattfinden, die im Rahmen einer Bordell-Genehmigung erlaubt sind.

Und selbst ein legaler Straßenstrich könnte theoretisch eingerichtet werden. So dürfen Gemeinden entsprechende Erlaubniszonen festlegen. In Innsbruck gab es zu so einem offiziellen Rotlichtviertel aber zuletzt keinen politischen Konsens. Und auch die Polizei hielt von dieser Idee wenig. Im Gesetz blieb sie trotzdem.

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