Tödliche Lawine: Wanderführerin verurteilt

APA12066600-2 - 26032013 - SALZBURG - ÖSTERREICH: ZU APA-TEXT CI - Bergungsmannschaften nach einem Lawinenabgang in Neukirchen am Großvenediger (Pinzgau) am 2. März 2012. Eine mächtige Gleitschneelawine hatte vor einem Jahr sieben Schneeschuhwanderer erfasst und mitgerissen. Ein 40-jähriger Urlauber starb, sechs Personen wurden verletzt. Eine 47-jährige Wanderführerin aus dem Pinzgau muss sich heute, Dienstag, wegen fahrlässiger Gemeingefährdung am Landesgericht Salzburg verantworten. +++ WIR WEISEN AUSDRÜCKLICH DARAUF HIN, DASS EINE VERWENDUNG DES BILDES AUS MEDIEN- UND/ODER URHEBERRECHTLICHEN GRÜNDEN AUSSCHLIESSLICH IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ANGEFÜHRTEN ZWECK ERFOLGEN DARF - VOLLSTÄNDIGE COPYRIGHTNENNUNG VERPFLICHTEND +++ APA-FOTO: ÖAMTC
40-jähriger Deutscher starb, sechs Schneeschuhwanderer wurden verletzt. Zehn Monate bedingt für die Angeklagte - nicht rechtskräftig.

Eine Bergwanderführerin ist heute, Dienstag, wegen eines tödlichen Lawinenabgangs im Salzburger Pinzgau bei einem Prozess in Salzburg zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten bedingt verurteilt worden (nicht rechtskräftig). Eine Gleitschneelawine hatte vor einem Jahr im Dürnbachtal in Neukirchen am Großvenediger sieben Schneeschuhwanderer mitgerissen, mehrere wurden verschüttet. Ein 40-jähriger Deutscher starb, sechs Personen wurden verletzt. Die 47-jährige Angeklagte legte zum Vorwurf der fahrlässigen Gemeingefährdung ein reumütiges Geständnis ab.

Die Lawine hatte sich am 2. März 2012 zur Mittagszeit etwa 200 Meter oberhalb der insgesamt 14-köpfigen Gruppe auf einem rund 40 Grad steilen Hang am Braunkogel gelöst. Die Wanderführerin hat laut Staatsanwaltschaft das erforderliche Risikomanagement für eine Tour im freien Gelände nicht eingehalten. Die Pinzgauerin sei trotz Lawinen-Warnung mitten am Vormittag und damit "deutlich zu spät" aufgebrochen, lautete ein Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Zudem habe sie die Teilnehmer der Tour - sie stammten aus Deutschland und der Schweiz - den steilen Hang nicht in Abständen queren lassen, wie dies aus Sicherheitsgründen notwendig gewesen wäre. Drittens war die Gruppe nicht ausreichend mit Lawinensuchgeräten, Sonde und Schaufeln ausgerüstet.

Spontane Lawine

Einzelrichterin Gabriele Glatz erklärte, dass es sich um eine spontane Lawine gehandelt habe, die nicht von den Schneeschuhwanderern ausgelöst worden sei. Sie kam in dem Schuldspruch zu dem Schluss, dass die Beschuldigte bei der prognostizierten Lawinenwarnstufe mit der Gruppe zu spät aufgebrochen sei und die Route nicht hätte wählen dürfen. Die Wanderführerin gestand bei dem Prozess auch ein, dass sie die Gefahrenlage falsch eingeschätzt hatte und zu spät gestartet war. Warum nicht alle Teilnehmer mit einer Notfallausrüstung ausgestattet waren, fragte die Richterin. "Weil wir eigentlich nur dort unterwegs sein sollen, wo wir diese nicht brauchen", antwortete die 47-Jährige.

Wanderführer würden sich üblicherweise in einem Gelände aufhalten, wo diese Ausrüstung nicht erforderlich sei, ergänzte der Verteidiger, Rechtsanwalt Andreas Ermacora aus Innsbruck. Der interimistische Präsident des Österreichischen Alpenvereins sprach von einem "tragischen Alpinunfall": "Sie war zur falschen Zeit am falschen Ort." Die Frau sei für eine Bergwanderführerin überdurchschnittlich ausgebildet gewesen. Sie hätte aber damals das Risiko nicht eingehen dürfen, sie sei laut einem Gutachter "einer Fehleinschätzung" unterlegen.

Einer Angehörigen des verstorbenen Deutschen aus Nordrhein-Westfalen wurde ein Teilschmerzensgeld in Höhe von 2000 Euro zugesprochen.

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