Nach tödlichem Unfall: Anlegesteg wird länger

08.08.2013: Begehung nach tödlichem Unfall am 04.08.2013 (65-jährige Frau geriet beim Schwimmen in Schiffsschraube und starb); die MS Kärnten bei der Anfahrt zur Anlegestelle in Seeboden
Behördliche Begehung nach Schiffsschrauben-Unglück im Millstätter See.

Würden die Gesetze und Verordnungen rund um die See-Schifffahrt so rigoros umgesetzt wie vorgesehen, wären Schiffs- und Badebetrieb im Millstätter See parallel kaum möglich. Das zeigte die behördliche Begehung am Donnerstag in Seeboden, Kärnten, mit Vertretern von Land, Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau und Polizei.

Bei der Anlegestelle des Linienschiffes „MS Kärnten“ war es, wie berichtet, am Sonntag zu dem entsetzlichen Vorfall gekommen: Eine 65-jährige Pensionistin aus Spittal war beim Schwimmen in die Schiffsschraube geraten und getötet worden.

Danach wurde hektisch nach Schuldigen gesucht, sogar die Polizei wegen „mangelnder Kontrolle“ verantwortlich gemacht. Laut Bezirkshauptmannschaft ist das Schwimmen im Umkreis von 100 Meter einer Anlegestelle verboten. Zusätzlich könnten Bojen als Abgrenzung angebracht werden. In dem Privatbad in Seeboden, von dem die Frau in den See hinaus geschwommen war, gibt es lediglich ein Verbotsschild bei der Anlegestelle.

Seebodens Vizebürgermeister Christian Tribelnig mahnte gestern zur Sachlichkeit: „Es liegt im öffentlichen Interesse, ein gedeihliches Nebeneinander von Bademöglichkeit und Schifffahrt anzustreben.“ Die Eigenverantwortung trage dazu bei, dass es funktionieren kann.

Die Situation in Seeboden sei historisch gewachsen: Das betreffende Hotel mit Privatstrand steht schon seit 1898, der Schiffsanlegesteg wurde 1947 genehmigt, das Badeverbot im 100-Meter-Radius kam in den 1970-er Jahren dazu.

Als Ergebnis der Kommission gab Verhandlungsleiterin Anita Gaggl von der BH Spittal/Drau gestern nach Stunden lagen Gesprächen bekannt, den Steg um 15 Meter in den See hinein zu verlängern sowie Bojen als Abgrenzung des Badebereichs anzubringen.

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