Nach Sturz gelähmt: Radrennen vor Aus

Ein Riss im Asphalt soll schuld am Sturz eines Hobbyradfahrers sein
Staatsanwalt weitet Ermittlungen gegen Funktionäre aus. Veranstalter bundesweit verunsichert.

Die Erkenntnis, dass in Kärnten herkömmliche Fahrbahnschäden Radsport-Vereinsfunktionäre und -Streckenposten vor der Strafrichter bringen könnten, schlägt österreichweit Wellen: Laut Radsportverband gibt es vermehrt Bedenken, Veranstaltungen auszutragen.

Auslöser der brisanten Causa ist der Sturz eines Hobbysportlers beim Kärntner Radmarathon am 3. Juli 2016. Ein Gutachter ortete einen kausalen Zusammenhang mit einem Riss auf der Fahrbahn der Innerkremser Landesstraße bei Rennweg. Der 30-Jährige ist seitdem querschnittgelähmt. Laut Bescheid des Landes Kärnten hatte der veranstaltende Radklub Feld am See für straßenbedingte Unfälle zu haften. Jeder Teilnehmer unterzeichnet zwar mit der Nennung einen Haftungsausschluss, was die Staatsanwaltschaft nicht daran hindert, Ermittlungen aufzunehmen. Und das tat sie nach der Anzeige eines Unfallzeugen:

Wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung konzentrierten sich die Untersuchungen zuerst auf jenen Landesbeamten, der den Bescheid zur Durchführung der Veranstaltung erstellt hatte, sowie einen Mitarbeiter der Straßenmeisterei Spittal. Letzterer wurde kürzlich aus der Verantwortung entlassen; zwei Streckenposten – Mitglieder des Klubs und hauptberufliche Polizeibeamte – sowie der Organisator des Rennens sind nun im Visier der Behörden.

"Jetzt brennt der Hut"

"Weil Funktionäre belangt werden könnten, brennt nun österreichweit bei Veranstaltern der Hut", sagt Rudolf Massak, Generalsekretär des Radsportverbandes (ÖRV). Massak: "Jeder Riss in der Fahrbahn ist ein Grund, um Absagen anzudenken." Der Kärntner Radmarathon 2017 wurde abgeblasen und es ist fraglich, ob jemals eine Neuauflage folgt. "Der Bescheid des Landes muss abgeändert werden", fordert Thomas Jank, Geschäftsführer des ARBÖ, der als Hauptsponsor des Radmarathons fungierte.

Streit prolongiert

Der Leiter der zuständigen Landesbehörde, Albert Kreiner, dazu: "Künftig werden zwischen Straßenerhaltern und Veranstaltern zivilrechtlich gültige Zusatzvereinbarungen vorgeschrieben." Jank: "Die unterschreiben wir nicht. So eine Vereinbarung ist ein weiterer Versuch der Behörde, sich aus der Haftung zu stehlen."

Massak lässt indes mit einem Vorschlag aufhorchen. "Der Bundesverband könnte die Verantwortung für derartige Events übernehmen", betont er. In Absprache mit den Landesbehörden könne man sogar pro Bundesland einen Technischen Delegierten installieren, der Sachverständigenstatus hätte und die jeweiligen Rad-Strecken beurteilen würde.

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