Nach Kuhattacken: Hundeverbot angedacht

In kritischen Situationen muss der Wanderer den Hund von der Leine nehmen
Ruf nach einer Gesetzesregelung wird laut, weil Wanderer vermehrt Hunde mit sich führen.

Auf Überwachungsstationen des Klinikum Klagenfurt sowie des LKH Villach befinden sich derzeit ein 51-jähriger Italiener und eine 64-jährige Deutsche. Laut Auskunft der Spitäler werden sie "chirurgisch betreut" und müssen weger ihrer schweren Verletzungen noch mehrere Tage in den jeweiligen Kliniken verbleiben.

Die beiden sind zwei von vier Wanderern, die kürzlich am Nassfeld und auf der steirischen Seite der Turrach Opfer von Kuhattacken wurden. Auslöser sollen jeweils mitgeführte Hunde gewesen sein, die die Mutterkühe nervös gemacht haben dürften. Nun prüft das Land Kärnten die Einführung von Hundeverbotszonen auf Almen.

"Nach jeder Kuhattacke stellt sich die Haftungsfrage. Weil für Bauern rechtliche Konsequenzen zu befürchten sind, muss man ein Hundeverbot andenken – zumal Jahr für Jahr mehr Hunde auf Almen geführt werden, die Hundehalter aber die Regeln nicht einhalten", fordert Josef Obweger, Obmann des Kärntner Almwirtschaftsvereins. Er ist überzeugt, dass weitere Kuhattacken folgen werden. "Hunde auf der Alm sind problematisch. Es wäre am gescheitesten, sie per Verordnung nicht mehr in die Nähe von Kühen zu lassen", sagt auch Theo Tillian, Obmann der Garnitzenalm, wo sich am Sonntag zwei Vorfälle in Folge ereignet hatten.

Die Behörde winkt ab

Verordnungen könnte die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde, in Tillians Fall jene in Hermagor, erlassen. Bezirkshauptmann Heinz Pansi winkt aber ab. "Es gibt eine Selbstverantwortung des Menschen, da muss keine Rechtsvorschrift her", erklärt er. Und weiter: "Warum soll ich Hunde auf der Alm verbieten, während Bär und Wolf ungestört über die Almen wandern dürfen?"

Auf Landesebene beschäftigt man sich indes sehr wohl mit Hundeverbotszonen. "Um diese einzuführen wäre eine Ergänzung des Kärntner Sicherheitsgesetzes vonnöten", sagt Siegfried Jost, Büroleiter von Tierschutzreferent Gernot Darmann (FPÖ). Die Veterinärmedizinische Abteilung des Landes prüfe nun, inwiefern Hundeverbotszonen auf Almen sinnvoll und durchführbar wären.

Wie exekutieren?

Ein Blick über die Landesgrenzen zeigt, dass man die Causa in der Steiermark wesentlich unaufgeregter sieht. "Wir appellieren an den gesunden Hausverstand der Wanderer. Außerdem wäre ein Verbot schwer zu exekutieren", merkt Horst Jauschnegg von der Landwirtschaftskammer (LWK) Steiermark, an. Vielmehr wäre es nötig, die Spaziergänger zu schulen. Die Tiroler LWK tut dies seit Dienstag in Form eines Erklärfilms, der das richtige Verhalten auf Almen anschaulich vermittelt. Dieser steht zum Download auf http://bit.ly/2u450tK zur Verfügung.

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