Nach Badeunfall: Betreuungsschlüssel geplant

Schwimmschulen müssen bei Badeausflügen dabei sein (Symbolbild)
Wie viel Pädagogen Kindergartenkinder bei Ausflügen begleiten müssen, ist nirgends geregelt. Das soll sich ändern.

Während die juristischen Folgen des Badeunfalls des vierjährigen Elias teilweise aufgearbeitet sind, stehen weitreichende Konsequenzen für sämtliche Kärntner Kinder-Betreuungseinrichtungen noch bevor. Das Land plant die Einführung eines Personalschlüssels bei Kindergartenausflügen – für unterschiedliche Altersklassen und Anlässe. Die Verunsicherung der Pädagogen ist indes weiter angewachsen.

Nachdem Elias im August bei einem Ausflug im Freibad Bleiburg fast ertrunken wäre und jetzt ein Pflegefall ist, wurde – wie berichtet – eine 23-jährige Kindergartenpädagogin wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1500 Euro verurteilt, der Bademeister fasste 2000 Euro aus. Zudem sprach Richter Franz Boschitz Elias’ Mutter 11.000 Euro Teilschmerzensgeld zu. Eine 45-jährige Kindergartenhelferin wurde freigesprochen. Die Urteile sind jedoch nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft bekämpft beide Geldstrafen und den Freispruch.

Ermessensfrage

Im Prozess wurde von Seiten der Anklagebehörde angeprangert, dass bei fraglichem Unglück zu wenig Aufsichtspersonen vor Ort gewesen seien. Drei Betreuer hatten sich um 17 Kinder gekümmert. Gesetzliche Regelungen in solchen Fällen gibt es in keinem Bundesland, die Entscheidung obliegt anlassbezogen der verantwortlichen Pädagogin.

"Wir wollen nun einen solchen Betreuungsschlüssel schaffen. Das wird schwierig, denn oft reicht ein Betreuer für zehn Personen. Dann gibt es verhaltensauffällige Kinder, für die ein Verhältnis eins zu eins erforderlich wäre", sagt Gerhild Hubmann, Leiterin der Landes-Bildungsabteilung.

Sie will Experten zu einem runden Tisch laden, um unterschiedliche Personalschlüssel auszuarbeiten. Diese würden dann an alle 400 Betreuungseinrichtungen und 2400 Kindergärtnerinnen per Empfehlung ergehen, für die das Land die fachliche Aufsicht hat.

Was Badeausflüge betrifft, so gibt es seit Herbst eine "Empfehlung", wonach Kindergärten solche nur noch in Begleitung mit Schwimmschulen durchführen mögen.

Weniger Aktivitäten

Anordnungen dieser Art sind mit zusätzlichem Aufwand sowie Kosten verbunden und lassen die Bereitschaft zu solchen Trips schwinden. "Bewegungsaktivitäten sind in den letzten Wochen kärntenweit zurückgegangen. Die Pädagogen sind extrem verunsichert, wer in solchen Fällen haftet. Daher werden wir jetzt in allen Bezirken Informationsveranstaltungen zur rechtlichen Situation und zu Haftungsfragen durchführten", erklärt Hubmann.

Wer im Fall jener kürzlich Verurteilten für die 11.000 Euro Teilschmerzensgeld aufkommt, ist nicht klar. "Ich hoffe, dass der Betrag von der Haftpflicht der Gemeinde erstattet wird", sagt Hermann Srienz, SPÖ-Bürgermeister von Feistritz. Seinen Gemeindekindergarten besuchte Elias bis 16. August 2017.

Dort wurden übrigens seitdem sämtliche Outdoor-Veranstaltungen gestrichen. "Die Kindergärtnerinnen wagen sich mit den Kleinen nicht mehr vor die Tür, fürchten, dass wieder etwas passiert. Sie gehen nicht mehr baden, nicht in den Wald und auch die traditionellen Skikurse auf der Petzen wurden aus dem Programm genommen", berichtet Srienz.

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