Nach 39 Jahren Gefängnis will Häftling freikommen

Juan Carlos Bresofsky Chmelir
Antrag auf bedingte Entlassung: Gewalttäter übt Affektkontrolle.

Juan Carlos Chmelir gibt nicht auf. Der 68-Jährige versucht wieder einmal, aus der Haft zu kommen, in der er seit fast 39 Jahren durchgehend sitzt. Zum Beweis, dass er die bedingte Entlassung verdient, legte der gebürtige Uruguayer eine Bestätigung vor: Seit April 2016 besucht er eine "Deliktbearbeitungsgruppe" in der Justizanstalt Graz-Karlau.

Mit so einem langen Aufenthalt im Gefängnis ist Chmelir Österreichs Rekordhalter. Keiner sitzt so lange wie er. Das liegt an den Delikten, wegen derer er rechtskräftig verurteilt wurde: Er überfiel Banken und Postfilialen, dabei erschoss er einen Postler. Längst zu lebenslang verurteilt, schaffte er es, aus dem Gefängnis in Garsten zu fliehen, später dann auch noch aus der Karlau. Dass er bei dieser Flucht eine Frau als Geisel nahm und vergewaltigte, brachte ihm weitere 18 Jahre Haft ein.

Nach 39 Jahren Gefängnis will Häftling freikommen
Justizanstalt Karlau

Am 8. März stellte Chmelir erneut einen Antrag auf bedingte Entlassung und setzt seine Hoffnung dabei auf die "Deliktbearbeitungsgruppe". Mit deren Hilfe sollte er Affektkontrolle lernen, etwas, das er in seiner Kindheit und Jugend kaum erfahren konnte: Chmelir gehört zu jenen ehemaligen Heimkindern, die missbraucht wurden. Er war im Vorjahr sogar zu einem Staatsakt im Parlament eingeladen.

Jetzt ist das Straflandesgericht Graz am Zug, es entscheidet in erster Instanz über eine mögliche bedingte Entlassung. Zuvor hat die Staatsanwaltschaft Graz das Recht auf eine Stellungnahme, sie liegt laut Gerichtssprecherin Barbara Schwarz noch nicht vor.

Neun Punkte zu erfüllen

Aber stattdessen gibt es eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Graz bezüglich eines früheren Enthaftungsersuchens des Rekordhäftlings: Am 2. Februar bestätigte die zweite Instanz den Entschluss des Erstgerichtes vom 6. Dezember, Chmelir die bedingte Freilassung nicht zu gewähren. "Mit Genauigkeit und Präzision", betont Gerichtssprecherin Schwarz: So habe die Oberbehörde neun Punkte aufgelistet, die Chmelir erfüllen müsse, darunter "Kooperation mit der Justizanstalt" oder "Deliktseinsicht". Wichtig sei auch eine "positive Beurteilung durch die Sachverständigen", also Gerichtspsychiater und -psychologen.

Unabhängig von der erst sieben Wochen alten Entscheidung des Oberlandesgerichtes werde der neuerliche Antrag natürlich geprüft, betont Schwarz. Sollte das nicht nach seinem Wunsch ausfallen, kann der 68-Jährige berufen, dann urteilt erneut das Oberlandesgericht.

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