Mutmaßliche Neonazis in Graz verurteilt: Drei Jahre Haft für Steirer

Der Prozess fand am Montag in Salzburg statt
Der zweite Angeklagte, ein 29-jähriger Bayer, ist zu zehn Monaten bedingt verurteilt worden.

Zwei Männer im Alter von 29 und 33 Jahren sind am Montag wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung in Graz von einem Geschworenensenat (Vorsitz: Elisabeth Juschitz) verurteilt worden. Sie sollen in sozialen Netzwerken rechtes Gedankengut verbreitet und dazu passende Bilder gepostet zu haben. Der Haupttäter bekam drei Jahre, der Zweitangeklagte wurde zu zehn Monaten bedingt verurteilt.

Pseudonym "Rene Ostmark"

Als " Neonazi wie er im Buch steht", bezeichnete Staatsanwalt Johannes Winklhofer den 33-jährigen Haupttäter. Der Südsteirer hatte in diversen Netzwerken unter dem Pseudonym "Rene Ostmark" geschrieben. Er tat unter anderem sein Bedauern kund, dass eine rechtsradikale Band aufgelöst wurde: "Bleibt standhaft, Kameraden. Der Sieg wird unser sein", schrieb er dazu.

Im Sommer 2015 fuhr er mit dem zweiten Beschuldigten - einem Bayern - in Graz mit der Straßenbahn nach Eggenberg und belästigte dabei die anderen Fahrgäste mit Parolen wie "Sieg Heil!" und "Ihr werdet alle sterben wie die Juden". In einem Gasthaus ging der Lärm weiter, schließlich kam die Polizei. Echte Geistesgröße bewiesen die beiden dann noch, als sie die Beamten, die sie festnahmen, als "Drecksjuden" bezeichneten.

"Weil ich wo dazugehören wollte"

Der Steirer beteuerte, er habe das alles nur gemacht, "weil ich wo dazugehören wollte". Aus diesem Grund hat er sich vermutlich auch einen deutschen Soldaten mit Gasmaske und Pistole auf die Brust und den Schriftzug "Meine Ehre heißt Treue" auf den Unterschenkel tätowieren lassen, wie es der Ankläger beschrieb. "Was fehlt Ihnen im Leben, dass Sie zu einer nationalsozialistischen Gruppe dazugehören wollen?", fragte Richterin Juschitz. "Mir fehlt gar nichts. Ich war jung und wollte dazugehören", lautete die immer wiederkehrende Antwort.

Sein Anwalt meinte, man solle nicht "mit Kanonen auf Spatzen schießen". Der 33-Jährige habe "nur einige wenige Einträge" gepostet. "Das gehört sich nicht, aber wir haben hier keine Anklage auf Mord und Totschlag", versuchte der Verteidiger zu relativieren. Der Anwalt des Zweitangeklagten ergänzte, "die Dummheit stirbt nicht aus". Außerdem befand dieser, das Verbotsgesetz sei ein "Anachronismus", schließlich "haben wir nicht April 1945". Der Staatsanwalt verlangte vom Erstbeschuldigten, die noch existierenden Accounts zu löschen. "Ich klage Sie sonst nächste Woche wieder an, mir ist das nicht zu blöd", stellte er in aller Deutlichkeit klar.

Urteil nicht rechtskräftig

Die Geschworenen befanden die Angeklagten für schuldig des Verstoßes gegen des Verbotsgesetz und der Beleidigung. Der 33-Jährige, der zwölf großteils einschlägige Vorstrafen aufweist, wurde zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt, sein Bekannter kam mit zehn Monaten bedingt davon, weil man ihm die Abkehr von der rechtsradikalen Gesinnung glaubte. Dem Staatsanwalt waren beide Strafen zu niedrig, der Erstangeklagte kündigte ebenfalls Berufung an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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