Muslimische Eltern nach Beschneidung verurteilt

(Symbolbild)
Operation war in Privatwohnung durchgeführt worden, was in Österreich verboten ist.

Am Landesgericht Feldkirch ist am Dienstag ein muslimisches Ehepaar wegen Körperverletzung schuldig gesprochen worden. Es hatte seine beiden Söhne privat von einem Arzt beschneiden lassen, der in Österreich keine Zulassung hatte. Die Eltern wurden zu einer teilbedingten Geldstrafe von 400 Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das türkischstämmige Ehepaar hat vier Kinder, zwei Buben ließ es vor zwei Jahren beschneiden. Dafür vermittelten ihnen zwei Bekannte einen Operateur. Der Mann sei in der Türkei Urologe, gaben alle vier Angeklagten vor Gericht an. Der ebenfalls muslimische Mediziner sei in der Schweiz unterwegs gewesen, deshalb hätte das Ehepaar die Gelegenheit genutzt, auch ihre beiden Kinder von ihm beschneiden zu lassen.

OP in Privatwohnung

Durchgeführt wurde der Eingriff in einer Privatwohnung, ein Umstand, den die Staatsanwaltschaft kritisierte.

Laut Gericht sind Beschneidungen nicht grundsätzlich verboten, jedoch müsse der Eingriff in einem Spital oder zumindest von einem in Österreich niedergelassenen Arzt durchgeführt werden. Bei einem der beschnittenen Buben gab es bei der Wundheilung eine Komplikation, beim anderen nicht.

Dennoch wurden die Eltern wegen Körperverletzung bezüglich beider Söhne schuldig gesprochen. Auch die Helfer aus dem Bekanntenkreis - sie hatten den Termin organisiert - wurden wegen ihrer Beitragstäterschaft schuldig befunden und zu teilbedingten Geldstrafen von 480 und 500 Euro verurteilt.

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