Moschee mit Hundekot beworfen: 7.560 Euro Strafe

Symbolbild
Ein 30-jähriger Hundebesitzer wurde wegen schwerer Sachbeschädigung verurteilt. Urteil ist nicht rechtskräftig.

Weil er eine Moschee in Bludenz mit einem Hundekotsäckchen beworfen hatte, ist am Freitag am Landesgericht Feldkirch ein 30-jähriger Hundebesitzer wegen schwerer Sachbeschädigung verurteilt worden. Gegen den Angeklagten wurde eine unbedingte Geldstrafe in Höhe von 7.560 Euro verhängt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der mehrfach vorbestrafte 30-Jährige erschien zwar nicht zum Prozess, eine Videoaufnahme und eine Zeugenaussage ließen aber keine Zweifel offen. Der Mann hat im vergangenen Februar offensichtlich ein mit Hundekot gefülltes Säckchen gegen die Fassade der Moschee des Vereins ATIB in Bludenz geschleudert. Das Gebäude wurde dadurch stark verschmutzt.

Eine Bekannte des 30-Jährigen musste sich am Freitag in derselben Angelegenheit vor Gericht verantworten. Ihr wurde vorgeworfen, den Mann bei seiner Tat unterstützt zu haben, indem sie den Hund hielt, damit der 30-Jährige in Ruhe werfen konnte. Die Beteiligung der Frau konnte allerdings nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, weshalb sie freigesprochen wurde. Auch dieses Urteil hat noch nicht Rechtskraft erlangt.

Kommentare