Mordversuch: Vorarlberger steht vor Gericht

Markierungspunkte, zum Beispiel am Herd, helfen Blinden den Alltag selbstständig zu meistern
Verdächtiger soll versucht haben, Wohnung in Brand zu stecken, während Freundin schlief.

Ein wegen Mordversuchs angeklagter 37-jähriger Pensionist hat sich am Freitag vor dem Landesgericht Feldkirch nicht schuldig bekannt. Er soll versucht haben, im Mai vergangenen Jahres die Wohnung anzuzünden, in der er mit seiner Freundin lebte. Vor Gericht sprach der 37-Jährige von einem Missgeschick und von Erinnerungslücken.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, Geschirrtücher auf der heißen Herdplatte verbrannt zu haben, um so ein großes Feuer zu entfachen. Anstelle von Flammen schlug dem 37-Jährigen jedoch lediglich starker Rauch entgegen. Seine damalige Lebensgefährtin, die in einem Nebenzimmer schlief und durch die Umstände in eine lebensgefährliche Situation hätte geraten können, erwachte rechtzeitig. "Jetzt können wir wenigstens gemeinsam sterben", soll der 37-Jährige laut Aussage seiner gleichaltrigen Partnerin in dem Moment gesagt haben. Sie selbst sei vom Bett aufgesprungen, habe das Fenster aufgerissen und den Brand gelöscht.

Paar im Drogenmilieu

Der Angeklagte seinerseits gab an, sich nicht erinnern zu können. Sowohl er als auch seine ebenfalls pensionierte Freundin sind tief im Drogenmilieu verstrickt. An jenem Maitag hätten bereits beide je einen Sechserträger Bier sowie Drogen-Ersatzmedikamente intus gehabt. Er müsse an den Herd angestoßen sein und ihn damit unabsichtlich eingeschaltet haben, sagte der Angeklagte. Mit Sicherheit habe er niemanden töten wollen, außerdem habe er sich mit der Frau gut verstanden.

Die ehemalige Lebensgefährtin schenkte speziell dieser Aussage des 37-Jährigen keinen Glauben. "Wie soll man drei Herdplatten gleichzeitig einschalten?", gab sie zu bedenken. Von gemeinsamem Sterben sei nie die Rede gewesen.

In weiterer Folge sollte Gerichtspsychiater Reinhard Haller anhand eines erstellten Gutachtens den psychischen Zustand des Angeklagten beleuchten. Im Mittelpunkt der Ausführungen stand die Frage der Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt.

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