Mordversuch in Vorarlberg: Zehn Jahre Haft für Pakistaner

Polizei, Neusiedl am See
Der 29-Jährige verletzte seinen 28-jährigen Widersacher mit Messerstichen lebensbedrohlich.

Ein 29-jähriger Pakistaner ist am Dienstag am Landesgericht Feldkirch wegen versuchten Mordes zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Sechs der acht Geschworenen hielten den Mann für schuldig, im vergangenen Oktober einen 28 Jahre alten Afghanen mit sieben Messerstichen in Tötungsabsicht lebensbedrohlich verletzt zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Im Mittelpunkt der Verhandlung am Dienstag stand die Aussage von Gerichtsmediziner Walter Rabl. Von seinem gerichtsmedizinischen Gutachten und seinen Angaben erhoffte sich das Schwurgericht Klarheit darüber zu erlangen, ob die diametral unterschiedlichen Schilderungen des Angeklagten oder des Opfers der Wahrheit entsprachen. Weil Rabl beim Prozessauftakt am 17. Mai nicht anwesend sein konnte, war die Verhandlung vertagt worden.

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, im vergangenen Oktober einen 28 Jahre alten Afghanen mit sieben Messerstichen lebensbedrohlich verletzt zu haben. Der 29-Jährige rechtfertigte sich beim Prozessauftakt mit Notwehr, eine Tötungsvorsitz bestritt er. Das Motiv des Angriffs bis zum Ende der Verhandlung unklar.

Unterschiedliche Versionen des Vorfalls

Die tätliche Auseinandersetzung trug sich in der Wohnung des Pakistaners in Vandans (Bez. Bludenz) zu, in der sich mehrere Bekannte trafen. Angeklagter und Opfer schilderten vor Gericht völlig unterschiedliche Versionen zum Tathergang. Der 29-Jährige erklärte, es sei zu einer "politischen Diskussion" gekommen, in deren Verlauf der Afghane auf ihn losgegangen sei und ihn in den Hals gebissen habe. "Ich hatte Angst, der beißt mir die Halsschlagader durch", verteidigte er sich in deutscher Sprache. Er habe um sein Leben gefürchtet und habe sich im Schock lediglich gewehrt. An die von ihm gesetzten Stiche konnte sich der Mann nicht erinnern.

Der Afghane verwies die angebliche politische Diskussion hingegen ins Reich der Märchen. Vielmehr habe er gehört, wie der Pakistaner zu einem weiteren Gast gesagt habe, dass er - das Opfer - in Zukunft nicht mehr in seine Wohnung kommen solle. Das habe ihn beleidigt und gekränkt, schließlich hatten sich die beiden in Vorarlberg sogar eine Zeit lang eine Unterkunft geteilt. Als er den 29-Jährigen darauf angesprochen habe - "Warum redest du so über mich?" - habe der Pakistaner zugestochen, erst dann habe er zugebissen, damit der Angreifer von ihm ablasse. Von Notwehr des Angeklagten könne keine Rede sein. Er habe noch immer starke Schmerzen und müsse pro Tag acht Tabletten einnehmen, sagte der 28-Jährige im Mai.

Lebensbedrohliche Messerstiche

Den Erkenntnissen der Ermittler zufolge hatte das bei der Tat verwendete Küchenmesser eine Länge von 22 Zentimetern, die Hälfte davon entfiel auf die Klinge. Zwei der sieben Messerstiche - getroffen wurden Rumpf und Oberschenkel - waren lebensbedrohlich. Der Schwerverletzte wurde im Krankenhaus notoperiert, dabei mussten ihm 2,5 Liter Blut abgesaugt werden. Gerichtsmediziner Rabl erklärte den Angeklagten bei der Tat trotz Drogeneinflusses für zurechnungsfähig.

Letztlich mussten die Laienrichter entscheiden, ob die Attacke des Angeklagten als versuchter Mord, als absichtlich schwere Körperverletzung oder "nur" als schwere Körperverletzung zu bewerten war. Sie entschieden sich mit sechs von acht Stimmen für Mordversuch. Aufgrund der Unbescholtenheit des Angeklagten siedelte der Schwurgerichtshof die Freiheitsstrafe beim gesetzlichen Mindestmaß von zehn Jahren an. Zudem wurden dem Opfer 10.000 Euro Teilschmerzensgeld zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Kommentare