Mordverdacht: Neue Beschwerde von Aslan G. gegen Auslieferung nach Russland

Aslan G. (M) am 30. Juli 2015, vor Beginn der Verhandlung über die Auslieferung
Das Straflandesgericht Wien erklärte das Auslieferungsersuchen Russlands zum dritten Mal für zulässig. Nun ist das Oberlandesgericht Wien am Zug.

Er gilt als einer der meistgesuchten Verbrecher Russlands. Seine kriminelle Organisation mit Zentrale in Nordossetien soll laut russischer Medien bis zu 60 Auftragsmorde begangen haben. Er selbst steht im Verdacht, zumindest sechs Personen getötet und drei schwer verletzt zu haben. Zu den Opfern sollen hochrangige Polizeibeamte und Ermittler, der Vizechef einer russischen Regionalverwaltung, der Vize-Generaldirektor einer Leasingfirma und der Mehrheits-Eigentümer eines Schiffsbau-Konzerns zählen.

Sicherer Hafen

Die Rede ist von Aslan G., genannt Tschako. Der 45-Jährige wurde im Jänner 2015 in Österreich festgenommen. Nach einem Jahr in Auslieferungshaft musste er freigelassen werden, da diese Haftdauer zeitlich begrenzt ist. Seit 23. Februar 2016 befindet er sich auf freiem Fuß und ist hierzulande in einem relativ sicheren Hafen. Denn: Aslan G. bestreitet nicht nur die Vorwürfe, sondern er wehrt sich mit allen Mitteln gegen die Auslieferung nach Russland.

Dritter Gerichtsbeschluss

Am 4. November 2016 hat das Straflandesgericht Wien zum dritten Mal dem Auslieferungsersuchen der russischen Generalstaatsanwaltschaft stattgegeben. "Die Auslieferung wurde erneut als zulässig erachtet", bestätigt Gerichtssprecherin Christina Salzborn dem KURIER.

Neue Beschwerde

Vor wenigen Tagen hat Aslan G. dagegen beim Oberlandesgericht (OLG) Wien eine umfassende Beschwerde eingelegt. Dafür hat er die Top-Verteidiger Lukas Kollmann, Rudolf Mayer und Norbert Wess engagiert. Zwei Mal waren die Beschwerden beim OLG Wien schon erfolgreich. Jedes Mal wurde der Gerichtsbeschluss laut Salzborn mit dem Auftrag zur Ergänzung an das Landesgericht Wien zurückgeschickt.

Folter und Todesstrafe?

Aslan G. befürchtet, dass ihm in Russland kein faires Verfahren gewährt wird, und dass ihm unmenschliche Behandlung und Folter sowie die Todesstrafe drohen.

Mordverdacht: Neue Beschwerde von Aslan G. gegen Auslieferung nach Russland
Rechtsanwalt Rudolf mayer
"Die Haftbedingungen vor Ort sind menschenrechtswidrig und anderweitige Zusicherungen Russlands werden nicht eingehalten", sagt Mayer zum KURIER. "In Russland gibt es keine Gewaltentrennung; in der Praxis geschieht, was die Politik will." Außerdem führt Mayer ins Feld, dass in Russland mittlerweile ein Verfassungsgesetz in Kraft ist, das im schlimmsten Fall die Durchsetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) völlig aushebeln kann.

Zugleich wird anhand von zahlreichen früheren Auslieferungsfällen mit Russland der Beweis geführt, dass die Zusagen der russischen Behörden tatsächlich nicht eingehalten werden. Dem Vernehmen nach wird auch angeführt, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass Aslan G. in Russland vor ein Militärgericht gestellt wird. Denn: Zwei vermeintliche Mitbeschuldigte Aslan G.s sollen angeblich vor einem Militärgericht abgeurteilt worden sein.

Wolf im Schafspelz?

Indes enthält das Auslieferungsersuchen der russischen Generalstaatsanwaltschaft die Garantie, dass Aslan G. weder gefoltert noch grausam oder unmenschlich behandelt werden wird. Außerdem sichern die russischen Behörden zu, dass österreichische Diplomaten jederzeit den Verdächtigen im Gefängnis besuchen können. Weiters wurde von den Russen klargestellt, dass im Fall Aslan G. keine Todesstrafe verhängt werde.

Zwei Mal gefoltert

Dem Vernehmen nach soll Aslan G. bereits 1999 von russischen Justizwachebeamten und 2004 von Mitarbeitern des russischen Inlands-Geheimdienst FSB gefoltert worden sein. Auch soll ein Mitarbeiter einer Regionalverwaltung angekündigt haben, dass für G. eine mit gesundheitsschädlichen Chemikalien belastete Zelle bereitstehe. Und drei mutmaßliche und bereits verurteilte Komplizen von Aslan G. sollen in Haft in Russland derart unter Druck gesetzt worden sein, dass sie Aslan G. falsch beschuldigten. Dem Vernehmen nach sollen die drei Häftlinge den Verdächtigen G. aber gar nicht kennen. Einen dieser Häftlinge, der sich angeblich in einem Arbeitsstraflager befindet, soll Aslan G. laut Verdachtslage angestiftet haben, vier Personen zu töten.

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